In der Grünanlage Nickerner Weg zwischen Liesel-von-Schuch-Straße und Osterhausenstraße lässt die Stadtverwaltung von Montag, 25. Mai, bis Freitag, 29. Mai 2020, aus Verkehrssicherheitsgründen 13 abgestorbene Birken fällen. Die Trockenheit der vergangenen zwei Jahre hat die Bäume derart geschädigt, dass sie nicht mehr bruchsicher sind. Das ergaben naturschutzfachliche Prüfungen. An den anderen Birken der zweireihigen Allee entfernt eine Baumpflegefirma das Totholz. Ersatzpflanzungen folgen im Frühjahr 2021.
Allgemeines zu Baumfällungen
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden ist für Baumfällungen eine Genehmigung nötig. Baumfällungen sind nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist zuständig für alle Fragen rund um Planung, Pflege und Verkehrssicherheit der Straßenbäume im öffentlichen Verkehrsraum sowie für die Bäume in Park- und Grünanlagen. Das Umweltamt ist zuständig für die Erteilung von Fällgenehmigungen auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet von Dresden.
Eine Liste der bevorstehenden Fällungen gibt es unter www.dresden.de/baum. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und enthält die dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bekannten und gemeldeten Maßnahmen auf Grundlage der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden.
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