Ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod zweier Geschwister in Dresden wurde deren Vater am Dienstag (26.05.20) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts wertete die Tötung der zwei und fünf Jahre alten Kinder als Mord, die Attacke auf deren Mutter als Mordversuch. Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren fast unmöglich.
Damit kamen sie der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Nach Ansicht der Anklage wollte der Mann seine Familie aus verletzter Eitelkeit und Besitzanspruch auslöschen. Der Angeklagte habe die Trennung von seiner Frau und den Verlust der Kinder nicht überwinden können und sich deshalb an seiner Frau rächen wollen.
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