Baden in Springbrunnen verboten

Der wohl bekannteste barocke Brunnen befindet sich im Dresdner Zwinger im Festungswall hinter dem französischen Pavillon. Foto: Archiv

Auch wenn hochsommerliche Temperaturen noch so sehr dazu verlocken: Springbrunnen und Wasserspiele sind keine Bade- und Planschbecken.

In den Wasserbecken der Springbrunnen besteht eine große Verletzungsgefahr durch beispielsweise Überlaufkanten aus Stahl, Düsen und Scheinwerfer. Auch künstlerisch gestaltete Elemente, wie die Pusteblumen auf der Prager Straße oder am Albert-Wolf-Platz, können zu Verletzungen führen. Hinzu kommen Verletzungsgefahren durch Glasscherben und anderen Unrat, der in den Wasserbecken liegen kann. Zudem kann es durch die Rutschgefahr auf dem Beckenboden zu Stürzen kommen.

Im Gegensatz zu Freibädern und Schwimmhallen haben Springbrunnen zudem nicht die geforderte Badewasserqualität, und es gibt im Notfall auch kein Betreuungspersonal.

Das Baden in Springbrunnen ist nicht nur unhygienisch und gefährlich, sondern auch verboten: Gemäß § 12 Buchstabe e der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden ist es untersagt Brunnen zweckwidrig zu benutzen. Wer Brunnen vorsätzlich oder fahrlässig zweckwidrig benutzt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

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