Am Dienstag diskutierte das sächsische Kabinett erneut über die Corona-Schutzverordnung. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) stellte die neue Verordnung heute vor. Diese Regeln gelten ab dem 28. Januar:
Maskenpflicht
Ab Donnerstag gibt es im ÖPNV, in Gesundheitseinrichtungen, in Kirchen, beim Einkaufen und auf Supermarkt-Parkplätzen eine verschärfte Maskenpflicht. Sogenannte „Alltagsmasken“ sind dann nicht mehr erlaubt, nur noch medizinische Masken oder bessere (zum Beispiel FFP2-Masken). Auf der Straße reichen einfache Masken (Alltagsmasken) aus. Im ambulanten Pflegedienst ist eine FFP2 (oder ähnliche) Maske notwendig. Für Patienten soll so eine Maske aus Kostengründen keine Pflicht sein.
Kontaktbeschränkungen
Trotz sinkender Infektionszahlen bleiben die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt mit einer weiteren Person mit Ausnahme von Kinderbetreuung und die Ausgangssperren zwischen 22 und 6 Uhr bestehen. Einzelne Landkreise können bei einer länger anhaltenden Inzidenz von unter 100 selbstständig Maßnahmen lockern. Auch der 15-Kilometer-Bewegungsradius um die eigene Wohnadresse, mit Ausnahme von „triftigen Gründen“, bleibt bestehen.
Homeoffice
Der Freistaat appelliert erneut an Unternehmen, Homeoffice zu ermöglichen. Eine Pflicht wird es nicht geben. Es existiert zwar eine Bundesverordnung, doch nur, wenn die Möglichkeiten im Arbeitsablauf und Technik gegeben sind. Das ist bis zum 15. März befristet. Sachsen schließt sich dieser Regelung an.
Alkoholverbot
Das Alkoholverbot gilt nicht mehr für ganz Sachsen, sondern wird in Zukunft von den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt.
Alten- und Pflegeheime
Personal in Alten- und Pflegeheimen sollen zukünftig drei Mal wöchentlich getestet werden.
Kirchen- und Religionsgemeinschaften
In Kirchen- und Religionsgemeinschaften sollen strengere Hygienekonzepte umgesetzt und auf auf Gesang verzichtet werden.
Impfen
Im Februar sollen die Impfkapazitäten hochgefahren werden, erklärte Köpping. Sorgen bereiten der Landesregierung jedoch immer mehr Lieferengpässe, sei es bei den Impfdosenherstellern Biontech/Pfizer oder AstraZeneca. 74.000 Personen wurden in Sachen bislang geimpft. Auch mit dem Moderna-Impfstoff wurden 189 Dosen verimpft.
Schulen
Schüler in Abschlussklassen können die Schulen bereits im Präsenzunterricht besuchen. Ab dem 8. Februar soll das auch Berufsschüler einschließen. Grundlage dafür sei die regelmäßige Testung.
2 Trackbacks / Pingbacks