Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Zahlreiche Euro-Banknoten und Euromünzen. Foto: Daniel Reinhardt/Archiv
Foto: Daniel Reinhardt/Archiv

Wer kann Wohngeld beziehen, wie setzt sich das Wohngeld zusammen, wo wird Wohngeld beantragt, und welche weitere Unterstützung erhält man aufgrund des Bezugs von Wohngeld? Antworten darauf gibt der neue Erklärfilm zum Thema Wohngeld.

„Das Wohngeld greift Menschen unter die Arme, die ihre Wohnkosten nicht selbst tragen können. Mithilfe des Wohngeldes kann ein Beitrag geleistet werden, ungewollte Umzüge und damit Segregation in Dresden zu vermeiden“, sagt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann und ermuntert die Dresdnerinnen und Dresdner: „Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen. Wir helfen gern.“

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld steht Haushalten mit niedrigem Einkommen zu, damit sie angemessen und familiengerecht wohnen können. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum gezahlt. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die eine andere Sozialleistung beziehen oder beantragen, in der bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden – das gilt insbesondere für Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld vom Jobcenter.

Wo wird Wohngeld beantragt?

Zuständig für das Wohngeld ist das Sozialamt. Die Abteilung Wohngeld hat ihren Sitz an der Junghansstraße 2, 01277 Dresden.

Termine können telefonisch unter 0351-4881301 oder via E-Mail [email protected] vereinbart werden. Antragsformulare und weitere Infos rund ums Wohngeld gibt es auf der Internetseite www.dresden.de/wohngeld

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