Mehr Baumschutz in Dresden

Der Georgplatz in Dresden. (Foto: Una Giesecke)

Ab Montag, 1. März 2021 gilt die Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden wieder uneingeschränkt. Was bedeutet das?

Bisher unterschied man auf der Grundlage des Sächsischen Naturschutzgesetzes zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken. Dieser Unterschied entfällt nun. Es gilt wieder: Bäume auf bebauten Grundstücken ab einem Stammumfang von 30 Zentimetern sind geschützt. Egal, ob es sich um Laub- oder Nadelbäume handelt. Auch Birken, Pappeln und Weiden auf bebauten Grundstücken stehen wieder unter Schutz. Ebenso Obstbäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern.

Wolfgang Socher, Leiter des Dresdner Umweltamtes: „Bäume sind gerade in Zeiten des Klimawandels ein wichtiger Teil einer lebenswerten Stadt. Sie schaffen grüne Erlebnisräume und machen die sommerliche Hitze und Trockenheit erträglicher. Daher begrüßen wir die Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes“.

Sämtliche Maßnahmen an Bäumen, die zur Abwehr von konkreten Gefahren erforderlich sind, werden weiterhin vom Umweltamt genehmigt. Grundstückseigentümer sollten beachten, dass sich ab sofort die Bearbeitungszeit für Anträge zur Gehölzschutzsatzung von bisher maximal drei auf maximal sechs Wochen verlängern kann. Das Verfahren ist unverändert kostenfrei. Informationen zur neuen Rechtslage stehen online unter www.dresden.de/gehoelzschutz bereit.

Der Sächsische Landtag hat am 3. Februar 2021 eine Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes beschlossen. Die landesrechtlichen Beschränkungen für Kommunen, Bäume und Gehölze auf bebauten Grundstücken durch Satzung unter Schutz zu stellen, entfallen zum 1. März 2021. Gleichzeitig hat der Sächsische Landtag die Bearbeitungszeit für Anträge von drei auf sechs Wochen verlängert.

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