Neue Corona-Verordnung: Gründonnerstag wird Ruhetag, Testpflicht wird ausgeweitet

Steigende Corona-Zahlen: Kretschmer stimmt Sachsen auf Einschränkungen ein
Foto: Robert Michael/Archiv

In diesem Jahr werden der Gründonnerstag und Ostersamstag Tage sein „an denen nicht gearbeitet wird“. Das kündigte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) in einer Pressekonferenz am Dienstagmittag an. Das sei ein Beschluss aus den Bund-Länder-Verhandlungen am Montag. Außerdem werde es Kontaktbeschränkungen geben, ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen.

Kretschmer sprach mit Blick auf die Corona-Schutzverordnung des Freistaates insbesondere mit Blick auf die Schulen von „bitteren Entscheidungen“. Es gebe große Verärgerung bei vielen Eltern. „Ich teile das, wenn ich an meine Kinder denke. Bildung ist das Wichtigste.“

Ministerpräsident Michael Kretschmer und Gesundheitsministerin Petra Köpping kündigten auch die Änderungen der aktuellen Corona-Verordnung an. Die Regeln sollen am 29. März beschlossen werden und gelten vom 1. bis zum 18. April:

  • Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen, vor allem in einer „erweiterten Ruhezeit vor Ostern“. Das gilt auch für die private Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte zu fünf Personen. Kinder unter 14 werden nicht gezählt. Der 1. und der 3. April sollen Ruhetage werden. Ausgenommen sind lediglich systemrelevante Berufe, beispielsweise aus dem Gesundheitsbereich. Lebensmittel- und Einzelhandel dürfen am Karsamstag trotzdem öffnen. Vom 1. bis 5. April sind Ansammlungen im öffentlichen Raum verboten.
  • Impfungen: Geimpft wird auch an den Ruhetagen Gründonnerstag und Karsamstag.
  • Lockerungen: Öffnungen sollen künftig inzidenzunabhängig, aber mit Testpflicht und Hygienekonzept erfolgen. Das gilt bei körpernahen Dienstleistungen, aber auch bei Click&Meet, Öffnung von Museen und Zoos und weiteren Lockerungen.
  • Schulen: Um Schulen auch über eine Inzidenz von 100 offen zu halten, sollen Lehrer und Schüler schon ab dem Grundschulalter zweimal in der Woche getestet werden.
  • Sport: Es soll inzidenzunabhängig möglich sein, allein, zu zweit oder auch in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren draußen Sport zu machen. Ab einer Inzidenz von unter 100 dürfen auch Fitnessstudios öffnen, allerdings mit einer Testpflicht für Mitarbeiter und Kunden.
  • Gottesdienste: Gottesdienste sind nicht verboten. Sie sollen jedoch möglichst digital stattfinden. Die Landesregierung appellierte an die Gemeinden, sich verantwortungsvoll zu verhalten.
  • Gastronomie: Gastronomie und Hotels bleiben weiterhin geschlossen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.