Eltern, die zu viele Beiträge gezahlt haben, weil deren Kinder wegen der pandemiebedingten Schließung vom 14. Dezember 2020 bis zum 14. Februar 2021 nicht in kommunalen Kitas, in der Kindertagespflege und im Hort der Uni-Grundschule betreut werden konnten, bekommen Ihre Beiträge zurück. Das hat der Stadtrat am 22. April 2021 beschlossen.
Die Rückerstattung wird mit dem Elternbeitrag für den Monat Mai 2021 verrechnet. Wenn der Betrag höher als der für den Mai zu zahlende Elternbeitrag ist, wird die Differenz an die Eltern ausgezahlt. Bei der Rückerstattung von Elternbeiträgen sind mehrere individuelle Faktoren pro Familie zu berücksichtigen. Deshalb bekommen Eltern im Mai einen separaten Elternbeitragsbescheid. Freie Träger von Kindertageseinrichtungen regeln die Rückerstattung von Elternbeiträgen selbstständig.
Hintergrund
Mit der Verabschiedung der Corona-Schutzverordnung am 8. Januar 2021 wurde zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Sächsischen Staatsregierung unter anderem die Rückerstattung von Elternbeiträgen während der pandemiebedingten Schließung von Kindertageseinrichtungen vereinbart. Eltern, die ihr Kind wegen der pandemiebedingten Schließung von Kindertageseinrichtungen nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen konnten, müssen dafür keine Elternbeiträge entrichten. Die Befreiung von den Elternbeiträgen gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Die Kosten werden von Kommunen und Freistaat jeweils zur Hälfte aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches sowie dem Corona-Bewältigungsfonds finanziert.
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