Sachsen will das Bestattungsgesetz lockern

Partnergräber im grünen Band. Foto: Eigenbetrieb Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen
Sachsen ändert sein Bestattungsgesetz. // Foto: Eigenbetrieb Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen

Die sächsische Landesregierung will das Bestattungsgesetz modernisieren. Damit könnten auch Bestattungen in Tüchern möglich sein. Eine Regelung zum Verstreuen der Asche auf dem eigenen Grundstück ist nicht vorgesehen, dies soll jedoch auf Friedhöfen möglich sein, wie das sächsische Sozialministerium auf Anfrage mitteilte. Auch soll die Beigabe der Asche eines Haustiers als Grabbeilage bei der Bestattung eines Menschen geregelt werden.

Für die Öffnung der Bestattungsformen für alle Religionen und Weltanschauungen muss demnach auch der Sargzwang gelockert werden. Ein erster Gesetzentwurf soll im zweiten Quartal vorgelegt werden, anschließend entscheidet der Landtag darüber. In dem Entwurf geht es um Regelungen zu alternativen Bestattungsmöglichkeiten, die Verbesserung der ärztlichen Leichenschau, die Digitalisierung der Kommunikation zwischen den Behörden sowie Neuregelungen der Bestattungsfristen. Zudem sieht es Regeln zur Bestattung von sogenannten „Sternenkindern“ vor, also Kindern, die vor, bei oder kurz nach der Geburt gestorben sind.

Auch sollen Anreize für den Ausbau von sogenannten Bestattungswäldern geschaffen werden. Der erste Friedwald-Standort wurde im Juni 2015 in Bennewitz bei Leipzig eröffnet. Knapp 2.800 Verstorbene wurden dort bisher im Planitzwald beigesetzt. Seitdem kamen landesweit vier weitere Standorte hinzu, sagte eine Sprecherin der Friedwald GmbH. Die Nachfrage sei ungebrochen.

Die evangelische Landeskirche ist dennoch skeptisch: Die 1.200 Friedhöfe der Kirchgemeinden in Sachsen hätten eine wichtige soziale Funktion. „In den Zeiten des Lockdowns konnten wir eine verstärkte Nutzung der Friedhöfe als Ort der Ruhe, Erholung und Entspannung beobachten“, sagte eine Sprecherin. Zudem stünden die kirchlichen Friedhöfe allen Bürgern, unabhängig von ihrer religiösen oder weltanschaulichen Prägung, offen.

Kristalle aus Asche noch nicht erlaubt

In diesem Zusammenhang meldete sich auch Annette Pillack von der Betriebsleitung des Dresdner Bestattungsunternehmens Antea in der DAWO!-Redaktion. Wir hatten in der vergangenen gedruckten Ausgabe vom 08./09. Januar 2022 darüber berichtet, dass die Nachfrage nach sogenannten Kristallen oder Amuletten aus einem Teil der Asche der Verstorbenen auch in Sachsen stetig steigt. Allerdings ist das im Freistaat noch immer untersagt. In Sachsen gilt nach wie vor der Bestattungszwang. Heißt, eine Teilung der Asche von Verstorbenen – für die Herstellung von Kristallen und die eigentliche Bestattung – ist im Freistaat nicht erlaubt.

Dazu hatte Sachsens Sozialministerium ausdrücklich ein Schreiben an die zuständigen Gesundheitsämter und die Krematorien im Freistaat gerichtet und auf das aktuelle Bestattungsgesetz verwiesen. Die Asche muss vollständig bestattet werden, heißt es in dem Schreiben. Auf die Möglichkeit der Entnahme auch eines nur geringen Teils der Asche sei deshalb bewusst nicht ins Gesetz aufgenommen worden.

Ob in der nun angedachten Lockerung des Bestattungsgesetzes neben der Möglichkeit des Verstreuens der Asche auf einem Friedhof auch die Chance auf eine Teilung der Asche und damit der Herstellung von Kristallen, Ringen oder Amuletten angedacht ist, bleibt abzuwarten.

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