Sachsen lockert seine Corona-Regeln

Sachsen lockert seine Corona-Regeln
Auch Clubs dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. // Foto: Pixabay

Ab 23. Februar gibt es bei Sachsens Corona-Regeln einige Lockerungen. Ab dem 4. März soll es keine Schließungen mehr geben. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag.

Sachsen lockert seine Corona-Regeln. Eine Woche nach der Ministerpräsidentenkonferenz werden die vereinbarten Schritte auch im Freistaat umgesetzt. Dafür ändert die Regierung die Corona-Notfallverordnung, die neuen Regeln gelten bereits ab dem 23. Februar.

In der kommenden Woche will das Kabinett dann eine neue Verordnung beschließen, die dann bis zum 19. März gelten soll. Am 20. März laufen alle Corona-Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes aus. Ob es danach noch „Basismaßnahmen“ gibt wie Maskenpflicht oder die Möglichkeit, den Zugang zu bestimmten Angeboten an einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zu knüpfen, ist noch unklar. Dafür müsste der Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändern.

Strengere Regeln bei Erreichen der Überlastungsstufe

Die Regeln werden wieder verschärft, wenn die Zahl der Patienten in den Krankenhäusern zunimmt. Die Überlastungsstufe ist erreicht, wenn mehr als 1.300 Betten auf Normalstationen oder mehr als 420 Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Wenn diese Werte drei Tage lang überschritten werden, gelten wieder die Corona-Regeln der bisher gültigen Corona-Notverordnung.

Es werde nicht damit gerechnet, diese Stufe in den nächsten vier Wochen noch einmal zu erreichen, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping. Zwar steige die Zahl der Patienten auf den Normalstationen wegen der Omikron-Variante, aber nicht bis zum kritischen Wert. Am Dienstag wurden 822 Covid-19-Patienten auf Normalstationen behandelt, auf den Intensivstationen liegen derzeit 145 Patienten.

FFP2-Maske im ÖPNV weiterhin Pflicht

Die FFP-Maskenpflicht in Innenräumen sowie Bus und Bahn bleibt bestehen. Auch die Regeln für den Nahverkehr bleiben bestehen – sie gelten bundesweit nach dem Infektionsschutzgesetz. Um Bus und Bahn zu nutzen, müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein.

Keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Die Begrenzung von privaten Zusammenkünften auf maximal zehn Personen fällt weg. Für Ungeimpfte gelten weiterhin Einschränkungen: Ein Hausstand darf sich nun mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen. Kinder und Jugendliche werden nicht mitgezählt.

Fürs Einkaufen reicht eine FFP2-Maske

Die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel fallen weg. In Geschäften, die nicht zur Grundversorgung gehören, galt bisher noch 3G, also nur Geimpfte und Genesene und Getestete durften hinein. Künftig reicht eine FFP2-Schutzmaske beim Shoppen aus.

Ab 4. März soll auch die Quadratmeter-Regel wegfallen, nach der die Zahl der Kunden bisher reduziert ist.

Wird die Überlastungsstufe überschritten, gilt wieder 2G und Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr.

Schulbesuchspflicht wird wieder eingeführt

In der Woche nach den Winterferien ab 28. Februar bleibt es bei den derzeitigen Regelungen: eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas sowie Grund- und Förderschulen drei Tests und Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5.

Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas „achtsam zurückgefahren“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Die Schulbesuchspflicht wird wiedereingeführt. Kindertageseinrichtungen sowie Förder- und Grundschulen können wieder in den Normalbetrieb übergehen, die Gruppen und Klassen müssen nicht mehr getrennt werden. Auch Schulfahrten sind wieder möglich. Die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5 fällt weg.

Clubs und Diskotheken können wieder öffnen

Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen unabhängig von der Belegung der Krankenhausbetten für Besucher öffnen. Ab 23. Februar gilt in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereichen von zoologischen Gärten 3G.

Für Kinos, Theater, Opern, Konzerthallen und ähnliches gilt bisher 2G-plus. Ab 4. März soll für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kinos mit bis zu 1.000 Besuchern dann die 3G-Regel gelten. Die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen fällt dann weg. Für die Maskenpflicht soll es ein Optionsmodell geben: Wenn nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben, kann die Maske am Platz abgenommen werden. Sind auch Getestete erlaubt, bleibt es bei der Maskenpflicht am Platz.

Messen können jetzt unter 2G-plus und ohne Kapazitätsbegrenzung stattfinden. Wird die Überlastungsstufe überschritten, gilt eine Begrenzung auf einen Besucher pro vier Quadratmeter. Ab 4. März ist 2G geplant.

Bars, die keine Unterhaltung oder Tanzmöglichkeit anbieten, können wie Restaurants öffnen. Ab 4. März können dann Clubs und Diskotheken wieder öffnen. Das haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bundesweit beschlossen. Allerdings gilt 2G-plus. Nur Geimpfte und Genesene brauchen einen zusätzlichen Test oder eine Auffrischungsimpfung. Sie können ohne Maskenpflicht und Abstandsregelung öffnen.

Für Schüler von Fahrschulen, Bootsschulen und ähnliches gilt künftig 3G.

Bäder und Saunen können unter 2G-plus öffnen – allerdings keine Dampfsaunen. Sie sollen erst ab 4. März wieder öffnen, dann gilt auch 2G.

Der Zugang zu Solarien ist derzeit unter 2G möglich, ab 4. März gilt keine Zugangsbeschränkung mehr.

Neue Verordnung wird nur bis zum 20. März gelten

Auch bei den derzeit noch geltenden Kontaktbeschränkungen soll es bereits ab Mittwoch Erleichterungen geben. Das könnte bedeuten, dass die Begrenzung von privaten Zusammenkünften auf maximal zehn Personen wegfällt. Auf Bitten der Kirchen soll voraussichtlich auch ab Mittwoch bereits die Personen-Begrenzung bei Beerdigungen und Eheschließungen wegfallen.

Die neue, umfassende Corona-Schutz-Verordnung tritt dann voraussichtlich am 4. März in Kraft. Darin enthalten sein sollen weitere Zugangs-Erleichterungen für Gastronomie (von 2G auf 3G), Hotels und Bars sowie die Öffnung von Diskotheken.

Die neue Verordnung wird allerdings nur knapp zwei Wochen lang gelten. Ab 20. März – darauf hatten sich Bund und Länder geeinigt – sollen „alle tiefgreifenden“ Corona-Auflagen- und Einschränkungen entfallen. Wie dann ein noch verbleibender „Basisschutz“ aussehen soll, inwieweit die Maskenpflicht in welcher Form bleibt, ist noch offen.

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