Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV. an innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr, z. B. auf Straßen und Plätzen, Festlegung erfolgt durch örtliche Behörden. vor Einzelhandelsgeschäften und