Anträge für barrierefreies Bauen noch im Januar stellen

Mario Peters vom Behindertenverband Dresden testet mit seinem Rollstuhl den Treppenlift im Projekttheater. Foto: Norbert Millauer
Mario Peters vom Behindertenverband Dresden testet mit seinem Rollstuhl den Treppenlift im Projekttheater. Foto: Norbert Millauer

Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag immer noch auf Barrieren. Das Förderprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ unterstützt seit 2014 Maßnahmen, die allen den Zugang und die Nutzung öffentlicher
Einrichtungen ermöglicht. In Dresden konnten so bisher rund 50 solcher Einzelmaßnahmen bezuschusst werden.

Förderung bis 250 000 Euro

Das Programm des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird auch 2017 fortgesetzt, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung zu verbessern. Der Landeshauptstadt Dresden stehen Fördermittel in Höhe von 243 000 Euro zur Verfügung. Damit können Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren mit bis zu 25 000 Euro finanziell unterstützt werden.
Das Programm ermöglicht auch kulturellen Einrichtungen, Vereinen, Bildungs-, Gesundheits- und Jugendeinrichtungen als auch Gast- und Sportstätten, sich speziell auf Menschen mit Behinderungen einzustellen und Zugang zu schaffen. Gefördert werden: der Einbau von barrierefreien WCs, Erschließung für Rollstuhlnutzer und Menschen mit Gehbehinderung, beispielsweise der Einbau von Rampen, Treppenliften, automatische Türöffner, Türverbreiterungen und anderes, technische Lösungen für Menschen mit Hörbehinderungen, insbesondere induktive Höranlagen, Informations- und Orientierungselemente für Menschen mit Sehbehinderungen, zum Beispiel tastbare Lagepläne, Informationstafeln und Hinweise oder Leiteinrichtungen mit akustischer oder taktiler Information.Die Träger/Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind aufgefordert, ihre Vorhaben zum Abbau von Barrieren bei der Landeshauptstadt Dresden bis zum Freitag, 27. Januar 2017 einzureichen. Für die Beantragung ist ein Formular zu verwenden, welches online heruntergeladen werden kann. Hier stehen auch ausführliche Informationen zum Förderprogramm.

Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen, Stadtteilzentren, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und Freibäder.Die Vorschläge werden durch das Stadtplanungsamt sowie durch die Beauftragte und den Beirat für Menschen mit Behinderungen bewertet. Sind Maßnahmen bei der Auswahl als besonders vordringlich eingestuft worden, erfolgt ab Februar 2017 eine Abstimmung zur erforderlichen qualifizierten Antragstellung.

www.dresden.de/barrierefrei-bauen

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