Jährlicher Zuschuss fürDresdener Rennverein e. V.
Der Dresdener Rennverein 1890 e. V. erhält für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 einen jährlichen Zuschuss von 118 020 Euro zu den Personal-, Betreiber-,Verwaltungs- und Sachausgaben sowie 10 000 Euro zu den investiven Ausgaben. Der Zuschuss für das Jahr 2017 wird auf die Jahre 2019 bis 2021 aufgeteilt, jeweils 39 340 für die Personal-, Betreiber-, Verwaltungs- und Sachausgaben und 3 000 Euro für investive Ausgaben.
Am Montag unterzeichneten Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Michael Becker, Präsident des Dresdener Rennvereins 1890 e. V., die neue Fördervereinbarung im Rathaus.
Um das Flächendenkmal Galopprennbahn Dresden-Seidnitz zu betreiben und zu erhalten und um den Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften vom 3. April 2017 umzusetzen,ist eine Beteiligung der Stadt zwingend notwendig. Die Galopprennbahn Dresden-Seidnitz ist ein Kulturdenkmal und in die Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen eingetragen. Damit fällt die Anlage unter Artikel 53der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Denkmalförderung), sodass die städtische Finanzierung nicht dem EU-Beihilferecht widerspricht.
Übersicht der Zuwendungen
Jahr | Max. Zuschuss Personal-, Betreiber-, Verwaltungs- und Sachausgaben | Zuschuss |
2018 | 118 020 Euro (Jahr 2018) | 10.000 Euro + 1.000 Euro = 11.000 Euro |
2019 | 118.020 Euro (Jahr 2019) + 39.340 Euro (Jahr 2017) = 157 360 Euro | 10.000 Euro + 3.000 Euro = 13.000 Euro |
2020 | 118.020 Euro (Jahr 2020) + 39.340 Euro (Jahr 2017) = 157 360 Euro | 10.000 Euro + 3.000 Euro = 13.000 Euro |
2021 | 118.020 Euro (Jahr 2021) + 39.340 Euro (Jahr 2017) = 157 360 Euro | 10.000 Euro (2021) + 3.000 Euro (2017) = 13.000 Euro |
Zur Geschichte
Der Dresdner Rennverein wurde 1890 gegründet und ist nach dem
2. Weltkrieg in Volkseigentum überführt worden. Nach der Wiedervereinigung hat sich der Verein 1990 neu gegründet. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sportes im Allgemeinen und des Reitsports im Besonderen; die Pflege und Förderung der Vollblutzucht und Entwicklung der Landespferdezucht in Sachsen sowie die Pflege und der Erhalt des Flächendenkmals „Galopprennbahn Dresden“.
Darüber hinaus ist die Dresdner Galopprennbahn durch die besonderen Veranstaltungen und die Kombination von denkmalgeschützten Gebäuden und Grünflächen ein – insbesondere auch unter den Dresdner Bürgern – sehr beliebtes Ausflugsziel und Anziehungspunkt für viele Besucher.
Der Dresdener Rennverein 1890 e. V. erhielt am 7. Juni 1995 einen Erbbaurechtsvertrag für das Gelände. Das Erbbaurecht erlischt am
31. Dezember 2044. Mit dem Erbbaurechtsvertrag übernahm der Verein die Verpflichtungen eines Erbbauberechtigten, insbesondere die Instandsetzung, Sanierung und Unterhaltung der baulichen Anlagen.
Die Landeshauptstadt Dresden verpflichtete sich im Erbbaurechtsvertrag zur Zahlung eines Betriebskosten- und Personalkostenzuschusses für die Jahre 1995 bis 2000. Für die Jahre ab 2001 verpflichtete sich die Landeshauptstadt Dresden, in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Situation beider Vertragspartner eine Neuregelung zur gegebenenfalls weiteren jährlichen Bezuschussung zu treffen.
Vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2016 zahlte die Landeshauptstadt Dresden weitere Zuwendungen zu den Personal-, Betreiber-, Verwaltungs- und Sachausgaben sowie zu den investiven Ausgaben in Abhängigkeit des wirtschaftlichen Ergebnisses des Dresdener Rennvereins 1890 e. V.
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