Am Freitag, den 23. März hat der Bundesrat das Hunderte Milliarden Euro schwere Rettungsprogramm einstimmig beschlossen. Die Gelder sollen der Wirtschaft, Beschäftigten und Kliniken zugutekommen.
„Das Coronavirus stellt unseren Arbeitsmarkt und unsere soziale Infrastruktur auf eine harte Belastungsprobe. Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen kann es gelingen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Epidemie halbwegs abzufedern.“ Das Sozialschutz-Paket (Bundestags-Drucksache 19/18107, Bundesrats-Drucksache 148/20) soll schon zum Sonnabend, 28. März 2020, in Kraft treten.
Das Sozialschutz-Paket beinhaltet zum einen den Ausbau von Sozialleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Einkommensverluste sollen schneller und besser kompensiert werden. Dazu wird der Zugang in die Grundsicherung nach SGB II und SGB XII vorübergehend erleichtert. Jobcenter und Sozialamt verzichten für sechs Monate auf Mietsenkungsaufforderungen. Die vereinfachten Regelungen gelten auch für die soziale Entschädigung nach Bundesversorgungsgesetz.
Die Bemessung des Kinderzuschlags der Familienkasse wird vorübergehend an die gegenwärtige Situation angepasst – statt an das Einkommen der letzten sechs Monate knüpft der Zuschlag an das aktuelle Einkommen der Eltern im letzten Monat vor Antragstellung. Diese Maßnahmen stärken insbesondere Familien mit geringem Einkommen und Selbständige ohne oder mit nur wenigen Angestellten. Aufgrund der großen Arbeitskräftenachfrage in systemrelevanten Branchen und Berufen wie der Pflege und der Landwirtschaft wird teilweise auf die Anrechnung aufs Kurzarbeitergeld verzichtet. Auch Rentnerinnen und Rentner dürfen 2020 mehr hinzuverdienen. Ihre kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze steigt von 6 300 Euro auf 44 590 Euro.
Zum anderen kommt ein neues Gesetz – das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, kurz: SodEG. Das SodEG soll unter anderem Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Wohlfahrtsträger finanziell schützen. Dafür wird ein befristeter nachrangiger Sicherstellungsauftrag für Sozialbehörden (insbesondere Jobcenter, Arbeitsagenturen, Rentenversicherungsträger, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, Jugend- und Sozialämter, Kommunaler Sozialverband Sachsen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) geschaffen.
Der Sicherstellungsauftrag soll dann einsetzen, wenn aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den sozialen Dienstleistern gestört ist und keine vorrangigen Mittel zur Verfügung stehen, mit denen die Finanzierungslücke geschlossen werden können. Ein solcher Fall ist in der Praxis beispielsweise gegeben, wenn Begegnungscafés aufgrund der geltenden Allgemeinverfügungen des Freistaats geschlossen bleiben müssen und die öffentlich geförderten Arbeitsgelegenheiten deshalb nicht stattfinden; dann kommt ein Überbrückungszuschuss in Höhe von 50 bis 75 Prozent des Monatsdurchschnitts in Betracht.
Sozialbürgermeisterin Dr. Kaufmann fügt hinzu: „Solidarität ist jetzt das Gebot der Stunde. Wir werden das Maßnahmenpaket des Bundes zügig in unserer Stadt umsetzen und hoffen auf eine unkomplizierte Unterstützung durch das Land“. Sie verweist auf die Zuständigkeitsklärung nach § 5 SodEG sowie das Konnexitätsprinzip der Sächsischen Verfassung, wonach den Kommunen für neue Aufgaben die benötigten Mittel bereitzustellen sind. Die Landeshauptstadt Dresden geht derzeit davon aus, dass der neue Sicherstellungsauftrag keine Einschnitte bei der Jugendpauschale und der Förderung der Schulsozialarbeit bringt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dresden.de/corona
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