Was ist jetzt erlaubt? Was bleibt geschlossen?

Dresden
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Sachsen lockert ab Montag die umfangreichen Ausgangsbeschränkungen. Was ist dann wieder erlaubt und was nicht?

Stufenweise und möglichst einheitlich wollen Bund und Länder die nächsten Schritte zur Bewältigung der Corona-Krise angehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von einem „zerbrechlichen Zwischenerfolg“, Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) von „dünnem Eis“, auf dem man sich bewege. Die Kurve der Infektionen sei zwar flacher geworden, aber die Gefahr noch nicht vorüber. Am 30. April wollen Bund und Länder über die nächsten Schritte beraten. Was zunächst – bis 3. Mai gelten soll:

Bleiben die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote bestehen?

Nur teilweise. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die Kontaktverbote mindestens zwei weitere Wochen, also bis zum 3. Mai, gelten sollen. In Sachsen sind noch bis Sonntagnacht zusätzlich sehr viel umfangreichere Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Zumindest diese werden ab Montag aufgehoben. Darf man derzeit nur aus „triftigem Grund“ Haus oder Wohnung verlassen, gilt dies dann nicht mehr. Doch das Kontaktverbot bleibt noch mindestens bis zum 3. Mai. Weitere Reisen sollen weiterhin unterbleiben.

Dürfen Kitas wieder geöffnet werden?

Nein. Die Kleinsten werden möglicherweise am längsten warten müssen, bis für sie die Normalität wieder beginnt. Mindestens bis zum 3. Mai geht für viele Eltern der schwierige Balanceakt zwischen Kinder betreuung und Homeoffice erst mal weiter. Die Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten wie Arzt oder Polizist, wird fortgesetzt.

Wann werden die Schulen wieder geöffnet?

In Sachsen werden die Schulen nach den Osterferien für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsschulen, Oberschulen und Förderschulen geöffnet. Ein regulärer Unterricht findet nicht statt. Im Vordergrund stehen die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen. Am Montag kann das Personal zur Vorbereitung wieder in die Schulen, am Mittwoch beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung. Die Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Konsultationen sind in den Gymnasien schon ab Montag möglich. Ab 4. Mai könnten dann die Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, wieder zurückkehren. Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden kann.

Welche Geschäfte dürfen ab 20. April wieder öffnen?

Ab Montag können Einzelhandelsgeschäfte mit einer Fläche bis zu 800 Quadratmeter wieder öffnen. Große Einkaufszentren mit mehreren Einzelläden oder auch Möbelhäuser bleiben aber geschlossen, da dort ein zu großer Menschenauflauf befürchtet wird. Dafür dürfen ab Montag aber zur Freude aller Heimwerker in Sachsen wieder Bauund Gartenmärkte öffnen. Auch Kfz- und Fahrradhändler, Buchhändler, Mobilfunkläden und kleine Möbelhäuser. Voraussetzung ist, dass strenge Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen eingehalten werden. Der analoge Einkauf bleibt wie bisher möglich im Einzel- und Großhandel für Lebensmittel, in Getränke- und Tierbedarfsmärkten, Apotheken, Drogerien und Sanitätshäusern.

Wann dürfen Cafés , Restaurants und Biergärten wieder öffnen?

Gastronome und Hoteliers müssen noch länger warten. Bars, Restaurants, Cafés, Biergärten, Kneipen und Diskotheken bleiben auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es gehe dabei vor allem darum, den Publikumsverkehr in den Innenstädten „dosiert“ zu erhöhen, verteidigte Merkel die Entscheidung. Der Interessensverband des Hotel- und Gaststätten gewerbes forderte kurz darauf ein eigenes „Rettungspaket“ für die gesamte Branche.

Dürfen Freizeit- und Kultureinrichtungen wieder öffnen?

Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks sowie Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen bleiben zu. Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive und Botanische Gärten können wieder öffnen.

Was ist mit Großveranstaltungen und Fußballspielen?

Großveranstaltungen wird es noch bis mindestens 31. August nicht geben. Das gilt auch für Fußballspiele in Stadien. Wo Tausende Menschen dicht gedrängt zusammenkommen, wird die Ansteckungsgefahr weiterhin als zu hoch angesehen. Das trifft beispielsweise auch das Dresdner Stadtfest, das nach SZ-Informationen in den Oktober verschoben werden soll. Die Filmnächte am Elbufer in Dresden denken bereits über ein Autokino-Konzept in der Flutrinne nach. Bereits abgesagt ist das Dixieland-Festival im Mai.

Kommen jetzt Maskenpflicht und Corona-Tests?

Das Tragen einer Maske ist nicht verpflichtend. Die sächsische Landesregierung will darüber noch einmal diskutieren. Doch vor der Pflicht müsste sichergestellt sein, dass ausreichend Masken zu Verfügung stehen – ohne dass dies zulasten von medizinischem und Personal ginge.

SZ

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