Anhebung um höchstens 15 Prozent in drei Jahren.
Dresdens Sozialbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann begrüßt die von der Sächsischen Landesregierung angekündigte Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung um fünf Jahre bis zum 30. Juni 2025. Damit dürfen Mieten in Dresden innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent angehoben werden. „Das ist ein gutes Signal zur rechten Zeit. Gerade jetzt gilt es, unangemessene Preissprünge zu verhindern“, sagt die Sozialbürgermeisterin mit Blick auf die Anspannung des Dresdner Wohnungsmarkts und Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt“, betont die Bürgermeisterin.
„Wir müssen verhindern, dass der Wohnungsmarkt mit dem Coronavirus angesteckt wird. Wohnen in Dresden soll auch in Zukunft für alle bezahlbar bleiben. Dafür müssen jetzt die entscheidenden Register gezogen werden“, stellt Kaufmann klar und verweist auf den sozialen Wohnungsbau: „Wir brauchen mehr mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum in unserer Stadt.“
DAWO
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