Sozialticket für öffentliche Verkehrsmittel, kostenlose Beratung zum Mietrecht, kostenfreie Nutzung der Städtischen Bibliotheken – es gibt viele gute Gründe für Seniorinnen und Senioren, einen Dresden-Pass zu besitzen. Sie haben einen Anspruch auf den Dresden-Pass, wenn sie Wohngeld oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.
Wohngeld und Dresden-Pass
„Auch wenn im vergangenen Jahr die Wohngeldleistung abgelehnt wurde, könnte ein neuer Antrag mit den Voraussetzungen, die ab 2021 gelten, durchaus positiv beschieden werden. Deshalb rate ich allen Seniorinnen und Senioren: Lassen Sie Ihren Wohngeldanspruch und Ihren Anspruch auf einen Dresden-Pass vom Sozialamt prüfen. Wir helfen gern“, empfiehlt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. Grund dafür ist, dass bei Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen die neue CO2-Steuer über die Sozialleistungen ausgeglichen werden soll. Das Wohngeld greift Menschen unter die Arme, die zwar ausreichend Mittel für ihren allgemeinen Lebensunterhalt haben, jedoch ihre Wohnkosten nicht selbst tragen können.
Grundsicherung und Dresden-Pass
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze kann bei niedrigem Einkommen Grundsicherung im Alter beantragt werden. Liegt ein positiver Leistungsbescheid für Wohngeld oder Grundsicherung im Alter vor, besteht auch Anspruch auf den Dresden-Pass und damit auf alle verbundenen Leistungen, zum Beispiel das Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr.
Das Wohngeld kann in allen Bürgerbüros und im Sozialamt, Junghansstraße 2, beantragt werden. Die Formulare sind dort erhältlich; sie können außerdem unter www.dresden.de/wohngeld und www.dresden.de/dresden-pass heruntergeladen werden.
Dresden-Pass beantragen
Der Dresden-Pass-Antrag wird zusammen mit einer Kopie des Wohngeld- oder Grundsicherungsbescheid sowie einem Passbild an diese Adresse gesendet:
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Sachgebiet Dresden-Pass
Postfach 12 00 20
01001 Dresden.
Die Unterlagen können auch in den Bürgerbüros abgegeben werden.
Fragen zum Dresden-Pass beantworten die Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Dresden-Pass telefonisch unter 0351-4884848 oder per E-Mail an [email protected]. Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Absprache und mit Schutzmaske möglich.
Dresden-Pass bei geringem Einkommen
Der Dresden-Pass ist eine freiwillige soziale Leistung der Landeshauptstadt Dresden für alle Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen.
Einen Anspruch auf den Dresden-Pass hat jeder, der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz, einen Barbetrag nach § 39 und 40 SGB VIII, Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.
Vergünstigungen mit dem Dresden-Pass
Neben den Fahrpreisermäßigungen durch das Sozialticket für Bus, Straßenbahnen, Fähren und Bergbahnen haben Dresden-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber bei Fragen zum Mietrecht Anspruch auf eine kostenlose Beratung. Dabei geht es vor allem um Unterstützung in mietrechtlichen Angelegenheiten, wie bei Erhöhungen der Miete, nicht nachvollziehbaren Nachzahlungen bei der Abrechnung der Betriebskosten und bei Kündigung des Mietvertrags. Kooperationspartner der Stadt für dieses Beratungsangebot ist der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. am Fetscherplatz 3. Ein weiterer Vorteil des Dresden-Passes ist die kostenfreie Nutzung der Städtischen Bibliotheken, da die Jahresgebühr erlassen wird, sowie der ermäßigte Besuch in vielen kulturellen Einrichtungen in Dresden.
Weitere Infos zum Dresden Pass: www.dresden.de/dresden-pass
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