Ausbruch der Geflügelpest in Dresden

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In Dresden wurde die Wildflügelpest nachgewiesen. Bei drei toten Wildgänsen wurde der Verdacht der Infektion mit der Geflügelpest (Influenza A Virus des Subtyps H5N8) am Montag durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Aufgrund der landesweiten Verbreitung des Virus ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021 bezüglich der Aufstallungspflicht sämtlichen Geflügels im gesamten Stadtgebiet hat daher weiterhin Bestand. Ziel ist die Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbestände. Es erfolgt eine ständige risikobasierte Neubewertung der Situation und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und es treten schwere allgemeine Krankheitssymptome auf (plötzlicher Tod, Rückgang der Legeleistung). Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, die auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung geltenden Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern, um den Eintrag in Bestände zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, haben sich umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registrieren zu lassen.

Meldungen kranker oder verendeter Wildvögel – insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden (Telefon (03 51) 4 08 05 11, E-Mail [email protected]) übermittelt werden. Obwohl in Deutschland keine H5N8-Infektionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden!

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