Corona: Weitere Lockerungen in Sachsen

Großer Bedarf für weiteren Testzentren rund um Dresden.
Großer Bedarf für weiteren Testzentren rund um Dresden. Foto: Pixabay

Am Dienstag, dem 8. Juni, stellte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) im Rahmen der Kabinetts-Pressekonferenz gemeinsam mit Kultusminister Christian Piwarz (CDU) die neue Corona-Schutzverordnung vor. Diese gilt ab dem 14. Juni. Das sind die neuen Regeln:

  • Lockdown: Der Lockdown wird bis zum 30. Juni verlängert. Bis dahin gilt die neue Corona-Schutzverordnung.
  • Notbremse: Sachsen führt eine Notbremse ein, sollten die Infektionszahlen wieder steigen. Kriterium ist hier die Bettenbelegung: Liegen mehr als 1.300 Corona-Patienten auf Sachsens Normalstationen oder mehr als 420 auf den Intensivstationen, soll es verschärfte Regeln geben.
  • Maskenpflicht: Wo man den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten kann, soll unter freiem Himmel weiterhin Maske getragen werden. In geschlossenen Räumen und in Bus und Bahn gilt sie weiterhin.
  • Testpflicht: In vielen Bereichen soll die Testpflicht wegfallen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an mehr als fünf aufeinander folgenden Tagen den Wert 35 unterschritten wird. Zwei Tage danach greifen die Lockerungen. Bislang galt eine 14-Tage-Regel, außerdem zählten nur Werktage. Zu den Orten, wo kein Test mehr nötig sein wird, zählen Geschäfte, körpernahe Dienstleistungen, Gaststätten mit einem weiteren Hausstand, touristische Übernachtungen, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
  • Kitas und Schulen: Für Kitas und Schulen gibt es erstmals eine eigene Verordnung. Sachsens Schulen sollen unterhalb einer 100er-Inzidenz in den Normalbetrieb wechseln dürfen, das würde nach derzeitigem Stand für alle gelten. Liegt die Inzidenz fünf Tage unter 35 soll die Maskenpflicht in Schulen wegfallen. Das gilt fürs gesamte schulische Personal sowie die Schüler, jedoch nicht für Externe. An Orten, wo sich Menschen begegnen, gilt weiterhin eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abgenommen werden kann sie jedoch im Unterricht. Die Testpflicht bleibt jedoch vorerst bestehen. Diese ist durch ein Bundesgesetz geregelt und kann durch das Land Sachsen nicht aufgehoben werden. Ab dem 14. Juni sollen Klassenfahrten nach Sachsen und Deutschland stattfinden dürfen.
  • Kontaktbeschränkungen: Bei einer Inzidenz unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen dürfen private oder Firmentreffen mit bis zu 50 Personen ohne Testpflicht stattfinden. Auch öffentliche Feiern sind wieder erlaubt, unter der Voraussetzung eines Hygienekonzepts. Ab 50er-Inzidenz können sich zehn Menschen treffen, ab 100 fünf. Kinder unter 14, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
  • Gastronomie: Ab einer Inzidenz von unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen soll im Außen- und Innenbereich die Testpflicht entfallen. Außerdem entfällt in Außenbereichen die Kontakterfassung.
  • Alten- und Pflegeheime: Geimpfte und Genesene müssen keine FFP2-Masken mehr tragen, hier reichen medizinische Masken.
  • Tourismus: Ab dem 14. Juni sollen touristische Reisen wieder möglich sein, Hotels und Pensionen sollen ab einer Inzidenz unter 50 wieder Gäste empfangen dürfen, das gilt auch für Messen und Kongresse. Ab einer Inzidenz von 35 entfällt die Testpflicht.
  • Freizeit und Sport: Alle Arten von Sportanlagen, Hallen- und Schwimmbäder sowie Zirkusse und Spielhallen dürfen ab einer 50er-Inzidenz mit Testpflicht und Kontakterfassung, ab einer 35er-Inzidenz ohne Testpflicht öffnen. Für Minderjährige gilt keine Testpflicht. Diskotheken können unter einer 35er-Inzidenz öffnen – dann jedoch nur mit Test.

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