Ab dem 26. August wird im Freistaat eine neue Corona-Schutzverordnung gelten, die bis zum 22. September läuft. Das sind die neuen Regeln:
Mit der neuen Verordnung wird es nur noch zwei Inzidenzstufen geben: 10 und 35. Die Bettenbelegung soll eine größere Rolle spielen. Es wird eine Warnstufe und eine Überlastungsstufe geben. Das Tragen von Masken wird in der neuen Verordnung weiter empfohlen. Im ÖPNV, bei körpernahen Dienstleistungen sowie beim Einkaufen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Zentral ist, dass in mehr Bereichen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gelten soll.
Fällt die 7-Tage-Inzidenz unter 10, wird der Großteil der bisher gültigen Maßnahmen aufgehoben. Für Großveranstaltungen gilt dann die 3G-Regel. Die Maskenpflicht wird nicht mehr ausgesetzt.
Sachsen ordnet Corona-Warnstufen neu
Vorwarnstufe: Ab Inzidenz von 35 gilt:
- Besucher müssen in bestimmten Bereichen ihre Kontaktdaten hinterlassen und einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen: Das gilt unter anderem für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, körpernahe Dienstleistungen, den Zugang von Freizeiteinrichtungen, Hallenbädern, Diskotheken, Clubs und Bars sowie Sport im Innenbereich. Außerdem gilt dies für Touristen in Hotels und Pensionen.
Warnstufe: Ab 650 belegten Betten auf Normalstationen & 180 auf Intensivstationen:
- Private Zusammenkünfte sind ab diesem Inzidenzwert nur noch mit bis zu zehn Personen erlaubt.
- Demonstrationen sind nur ortsfest mit maximal 1.000 Teilnehmern möglich.
Überlastungsstufe: Ab 1.300 Betten auf Normalstationen & 450 auf Intensivstationen:
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene dürfen bestimmte Bereiche nicht mehr betreten, beispielsweise Innengastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Hallenbäder, Diskotheken, Clubs und Bars sowie Sport im Innenbereich.
- Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern dürfen nur noch Genesene und Geimpfte besuchen.
- Treffen sind nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person gestattet.
Kitas und Schulen
Schulen und Kitas sollen generell geöffnet bleiben. Bei einer Inzidenz unter 10 werden Schüler einmal pro Woche getestet, bei einer Inzidenz über 10 zwei Tests pro Woche, über 35 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht, außer in Grundschulen. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Ab der Überlastungsstufe gilt sachsenweit Wechselunterricht. Generell soll die Schulbesuchspflicht wieder eingeführt werden. In den ersten beiden Wochen nach den Ferien sollen, um Infektionen durch Reiserückkehrer zu vermeiden, drei Tests pro Woche stattfinden.
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