Am Mittwoch wurde die Wildvogelgeflügelpest in Dresden festgestellt. Auch wenn sich in Deutschland bisher niemand mit dem Virus angesteckt hat, wird davor gewarnt tote Vögel zu berühren.
Bei zwei toten Schwänen und einer Wildgans wurde die Infektion mit Geflügelpest (Influenza A Virus des Subtyps H5N8) am 9. Februar vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.
Wegen der landesweiten Verbreitung des Virus ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10. Februar 2022 wird die Aufstallungspflicht sämtlichen Geflügels in der 500-Meter-Zone rechts und links der Elbe angeordnet. Ziel ist die Verhinderung der Ausbreitung des Virus in Nutzgeflügelbestände.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und es treten schwere allgemeine Krankheitssymptome auf (plötzlicher Tod, Atemwegssymptome, Durchfall, Rückgang der Legeleistung). Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, die auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung geltenden Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern, um den Eintrag in Bestände zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, haben sich umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registrieren zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter dresden.de/gefluegelpest
Meldungen kranker oder verendeter Wildvögel – insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel – können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Telefon (03 51) 4 08 05 11, E-Mail [email protected] sowie außerhalb der Dienstzeiten der Feuerwehrleitstelle unter (03 51) 50 12 10 übermittelt werden.
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