Wegen der weiter anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Brandgefahr erlässt die Landeshauptstadt Dresden eine Allgemeinverfügung „Feuerwerksverbot und Nutzungsverbot Grill- und Lagerfeuerstellen“.
Das Verbot tritt am 2. August in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September. Ab jetzt sind das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im öffentlichen Bereich grundsätzlich verboten. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet.
Die Allgemeinverfügung untersagt nunmehr auch die Nutzung der behördlich zugelassenen öffentlichen Grillplätze und Lagerfeuerstellen in Dresden; eine Übersicht dieser findet sich unter www.dresden.de/grillen
Das Entzünden und Betreiben von Grillfeuern auf privaten Flächen bleibt erlaubt.
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