Einbruch ins Grüne Gewölbe: Verfahren gegen Wachleute eingestellt

Residenzsschloss Grünes Gewölbe Einbruch
Am 25. November 2019 wurde im Historischen Grünen Gewölbe im Residenzschloss Dresden eingebrochen. | Foto: Archiv/asc

Vier Wachleute standen in Verdacht, beim Einbruch in das Grüne Gewölbe im November 2019 geholfen zu haben. Aber bis heute konnte ihnen die Staatsanwaltschaft nichts nachweisen.

Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen vier Wachleute wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl eingestellt. Gegen keinen der vier Beschuldigten konnte ein hinreichender Tatverdacht begründet werden, teilte die Behörde am Freitag mit.

Gegenstand der Ermittlungen waren Aktionen der Verdächtigen vor dem Einbruch gegangen, laut Staatsanwaltschaft um die mögliche Übergabe von sicherheitsrelevanten Unterlagen an die Täter und Nicht-Scharfschalten eines bestimmten Alarmsensors. Zudem gab es den Vorwurf, die Wachleute hätten während des Einbruchs „nicht adäquat reagiert und den Diebstahl nicht verhindert“, hieß es in der Mitteilung.

Weder die Übergabe von Unterlagen noch persönliche Kontakte zwischen den Wachleuten zu den sechs Angeklagten im laufenden Prozess wegen des Einbruchs waren im Zuge der Ermittlungen nachweisbar, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Bei Durchsuchungsmaßnahmen wurden relevante Gegenstände in Bezug auf den Einbruch in das Grüne Gewölbe nicht gefunden. Auch anderweitige Hinweise auf zielgerichtete Unterstützungshandlungen haben sich im Rahmen der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts nicht ergeben.

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