Dresdens Schüler und Auszubildende, die ein 9-Euro-Ticket besitzen, dürfen zu viel gezahlte Bildungs- und Teilhabeleistungen behalten. Azubis und Schüler, die ein 9 Euro-Ticket besitzen und dadurch geringere Schülerbeförderungskosten haben, müssen keine Rückforderung oder Kürzung durch