Dresden sucht ehrenamtliche Schöffen und Richter

Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert/Archiv
Foto: Arne Dedert/Archiv

Rund 1.000 Schöffen für für Erwachsenenstrafsachen und etwa 400 Jugendschöffen werden für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht. Ab sofort können sich interessierte Dresdner bewerben.

Für die neue Amtsperiode von 2024 bis 2028 sucht die Stadt Dresden rund 1.000 Schöffen für Erwachsenenstrafsachen und 400 Jugendschöffen. Außerdem werden rund 100 ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungs- und Sozialgericht Dresden gebraucht.
Wer sich für diese ehrenamtlichen Tätigkeiten interessiert, kann sich bis 28. Februar schriftlich dafür bewerben.
Schöffen und ehrenamtliche Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 70 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben. Jugendschöffen sollten darüber hinaus Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen.

Weitere Informationen und das Bewerbungsformular befinden sich auf der Seite www.dresden.de/Schoeffen. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist im Original an die Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, SG Grundsatz und Wahlen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden. Die Bewerbung kann ab Januar 2023 auch zu den allgemeinen Sprechzeiten in den Stadtbezirksämtern, Verwaltungsstellen der Ortschaften und den Bürgerbüros abgeben werden.

Was tun Schöffen und ehrenamtliche Richter?

Schöffen sind als ehrenamtliche Richter an den Gerichten im Einsatz. Sie verfolgen die Gerichtsprozesse mit und arbeiten eng mit den Berufsrichtern zusammen. Schöffen benötigen kein Jurastudium, sondern bringen ihre Alltagserfahrungen und Menschenkenntnisse in die Gerichtsprozesse ein. Eingesetzt werden Schöffen und Jugendschöffen entweder am Dresdner Amtsgericht oder am Landgericht. Ehrenamtliche Richter entscheiden am Verwaltungsgericht bzw. Sozialgericht Dresden über Rechtsstreitigkeiten.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Wer sich beworben hat, ist nicht automatisch Schöffin oder Schöffe. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbenden die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten erfüllen. Der Stadtrat bzw. der Jugendhilfeausschuss muss dann die vorgeschlagenen Schöffen mit Zweidrittelmehrheit bis zum 30. Juni 2023 bestätigen. Im Herbst 2023 wählt der unabhängige Schöffenwahlausschuss die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht für die neue Amtsperiode aus. Abschließend bestimmt das jeweilige Gericht, wer Haupt- bzw. Hilfsschöffe ist und benachrichtigt diese über deren Wahl.

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