Bezahlkarte für Geflüchtete: Räte müssen noch mal ran

Bezahlkarte Geflüchtete
Symbolfoto pixabay

Am 21. März beschloss der Stadtrat mehrheitlich die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber. Zehn sächsische Landkreise haben diese Karte seit 1. April bereits oder führen sie zeitnah ein. Doch der Dresdner Stadtrat muss erneut darüber abstimmen.

Der Antrag kam von der AfD und wurde am 21. März mit den Stimmen von CDU, FDP und Freie Wähler mit 33 zu 32 Stimmen angenommen: So schnell wie möglich soll eine Bezahlkarte für die rund 5.000 in Dresden lebenden Asylbewerber eingeführt werden. Damit sollen in erster Linie Geldtransfers ins Ausland verhindert werden.


Wo es die Bezahlkarten bereits gibt und was der Freistaat Sachsen plant

In Thüringen und Bayern ist das Projekt Bezahlkarte schon erfolgreich gestartet, im Freistaat Sachsen ist am 1. April in allen zehn Landkreisen ein Pilotprojekt zur schrittweisen Einführung einer Bezahlkarte in Gang gesetzt worden.

Die sächsische Bezahlkarte soll entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus durch die Landkreise bzw. die Landesdirektion mit Guthaben aufgeladen werden. Einmal im Monat können die Karteninhaber 50 Euro bar abheben. Die Nutzungsmöglichkeit der Karte bleibt zunächst auf den Freistaat Sachsen beschränkt. Eine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen wird es nicht geben, die Bezahlkarte kann damit wie eine ec-Card genutzt werden – nur dass Überweisungen ins Ausland nicht möglich sind. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder hat sich kürzlich einmütig für dieses Instrument ausgesprochen.

Die Bundesregierung befürwortet die Karte im Grunde ebenfalls, ein konkretes Einführungsdatum wurde bisher jedoch noch nicht genannt. Die Rede ist von „Anfang 2025“.


Warum Dresdens OB die Karteneinführung begrüßt, dem Beschluss aber widerspricht

Als Stadtspitze begrüße er die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete ebenso wie es seine OB-Kollegen in Chemnitz und Leipzig täten. „In der Zwischenzeit eine eigene Karte zu entwickeln und einzuführen, wie es der Stadtrat beschlossen hat, ist jedoch nicht sinnvoll und sogar nachteilig für die Stadt“, begründet Dirk Hilbert. Denn anders als bei den Landkreisen sind in Dresden viel mehr Menschen anspruchsberechtigt, weshalb die Einführung der Bezahlkarte bundesweit ausgeschrieben werden müsste. „Das benötigt Zeit, wodurch die Dresdner Karte nicht vor der bundesweiten fertig würde.“ Die kommunale Lösung sei frühestens im Dezember 2024 einsatzbereit. „Die Umsetzung des Beschlusses würde außerdem Arbeitszeit der Verwaltungsmitarbeiter binden und Kosten verursachen, für die es keine finanzielle Deckung gibt.“ In der Verwaltung rechnet man mit prognostizierten Kosten von 140.000 bis 230.000 Euro bei einer dreimonatigen Nutzungsdauer als Mindestzeitraum.
Durch den Widerspruch muss sich der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 18. April erneut mit dem Antrag befassen.

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