Was bedeutet ein Immobilien-Teilverkauf und wie erhöht dies meine Liquidität im Ruhestand?

Ein Immobilien-Teilverkauf eröffnet neue finanzielle Spielräume! Bildquelle: pexels

Vielen Senioren ist es während ihres langen Erwerbslebens gelungen, eine Wohnimmobilie gänzlich abzubezahlen. Gilt eine solche Immobilie doch als wichtige Komponente der Vermögensbildung und der Altersvorsorge. Mit dem Eintritt in den Ruhestand geraten allerdings viele angehende Rentner ins Grübeln.

Die Einkommenssituation verschlechtert sich und es kommen Zweifel auf, ob der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. Dabei gibt es eine charmante Lösung für dieses Problem. Ein Teilverkauf steigert die Liquidität umgehend und spürbar. Das Wohn- und Nutzungsrecht an der Immobilie bleibt dabei erhalten!

Was genau beinhaltet das Teilverkaufsmodell?

Das Modell eröffnet Eigentümern von Immobilien die Möglichkeit, über eine Sofortauszahlung bei Teilverkauf bis zu 50 Prozent des im Wohneigentum gebundenen Kapitals freizusetzen. Der Teilkäufer tritt dabei als stiller Miteigentümer auf und sichert dem Eigentümer ein sogenanntes Nießbrauchrecht zu, das rechtssicher im Grundbuch eingetragen wird. Die Verkaufssumme ist an keinen Zweck gebunden und kann frei nach den Wünschen des Eigentümers verwendet werden.

Was bedeutet “Nießbrauch”?

In Deutschland beschreibt der Nießbrauch das Recht, vom Eigentum Dritter zu profitieren. Im Bereich Immobilien ist damit ein in der Regel lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht gemeint. Der Teilverkäufer kann im angestammten Umfeld wohnen bleiben. Doch der Nießbrauch geht über das Wohnrecht hinaus.

Die bisherigen Eigentümer dürfen den verkauften Teil der Immobilie weiterhin nutzen. So kann die Immobilie bei einem späteren Umzug ins Pflegeheim vermietet werden. Mit den damit verbundenen Einnahmen lässt sich ein großer Teil der Kosten für die Pflegeeinrichtung finanzieren. Damit wird der Teilverkauf zu einer verbraucherfreundlichen Lösung, die sofort die Liquidität erhöht, ohne die Entscheidungshoheit über die Immobilie zu beschneiden.

Für wen eignet sich ein Teilverkauf?

Der Teilverkauf richtet sich an Senioren ab dem 55. Lebensjahr. Er setzt ausreichend Liquidität frei, mit der lang ersehnte Wünsche wie beispielsweise eine große Reise oder der Kauf eines Traumautos in die Realität umgesetzt werden können. Oder er stellt die notwendigen Geldmittel zur Verfügung, um die Immobilie zu renovieren, modernisieren und zu sanieren. In vielen Fällen wird das Kapital genutzt, um die Familie finanziell zu unterstützen.

Welche Vorzüge bringt ein Teilverkauf mit sich?

Im Vergleich zum Komplettverkauf oder zu einer Immobilienrente zeichnet sich ein Teilverkauf durch die folgenden Vorzüge aus:

  • Die Liquiditätssteigerung wird ohne die Aufnahme neuer Schulden erreicht.
  • Der Eigentümer ist zu keinem stressigen Umzug verpflichtet, sondern kann seinen Ruhestand im gewohnten Umfeld verbringen.
  • Das Nutzungsrecht über die komplette Immobilie bleibt erhalten.
  • Der Teilverkäufer bleibt im Besitz der Entscheidungshoheit und profitiert weiterhin von den Wertsteigerungen, die der Immobilienmarkt mit sich bringt.
  • Der Teilkäufer übernimmt anfallende Gutachterkosten. Seriöse Anbieter wie beispielsweise die Deutsche Teilkauf beteiligen sich darüber hinaus an den Ausgaben für eine energetische Sanierung.
  • Der verbliebene Teil der Immobilie kann ohne Einschränkung an die Nachkommen weitergegeben werden.
  • Eventuelle Erben erhalten ein Erstankaufsrecht über die abgegebenen Anteile.

Welche Anforderungen werden gestellt?

Für einen Teilverkauf sind wenige Voraussetzungen zu berücksichtigen. Die Anbieter behalten sich eine Mindestauszahlung von 100.000 Euro vor, sodass die Immobilie mindestens den doppelten Marktwert besitzen muss und abbezahlt sein sollte.

Welche Unterlagen sind maßgeblich?

Zur Umsetzung eines Teilverkaufs wird sowohl ein Gutachter als auch ein Notar benötigt. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, die folgenden Dokumente bereitzuhalten:

  • Grundrisse
  • Grundbuchauszug
  • Flächenberechnungen
  • Liegenschaftskarte
  • Energieausweis
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.
  • Informationen über Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Aktuelle Mietverträge

Schritt für Schritt zum Teilverkauf

Der größte Teil eines solchen Vorganges wird dabei meist online abgewickelt. Interessenten treten in einem ersten Schritt telefonisch oder über die Website des ausgewählten Anbieters mit selbigem in Kontakt. In einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch wird das Teilverkaufsmodell im Detail erklärt und der notwendige Kapitalbedarf ermittelt. Der Teilkäufer gibt ein erstes Angebot ab, wobei noch Verhandlungsspielraum besteht. Einigen sich beide Parteien auf einen Kaufpreis, wird ein zertifiziertes Gutachten bestellt. Daraus ergibt sich, welcher Prozentsatz der Immobilie für einen Teilverkauf infrage kommt.

Nun legt der Teilkäufer ein verbindliches Angebot vor. Besteht weiterhin Interesse, verfasst ein Notar einen Kaufvertrag, den der Teilverkäufer zur Einsicht erhält. Gibt es keine Einwände, wird der Vertrag unterschrieben und der Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen. Danach weist der Teilkäufer die Auszahlung der Kaufsumme an.

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