Wegen der Teilnichtigkeit der neuen Straßenverkehrs-Ordnung kehrt die Bußgeldbehörde der Landeshauptstadt Dresden zum vorhergehenden, bis zum 27. April 2020 geltenden, Bußgeldkatalog zurück. Seit Einführung des neuen Tatbestandkatalogs wurden etwa 60.000 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Über die Hälfe dieser Verfahren sind durch Zahlung des Verwarngeldes bzw. Rechtskraft des Bußgeldbescheides bereits wirksam abgeschlossen. Diese Bescheide werden nicht zurückgenommen.
Die weiteren 27.000 offenen Verwarnungs- und Bußgeldverfahren werden derzeit erneut überprüft, wobei bereits ergangene Bescheide ggf. zurückgenommen und nach dem alten Bußgeldkatalog neu beschieden werden. Ebenso werden laufende sowie anstehende Fahrverbote nicht vollstreckt, wenn es für sie nach dem nun wieder anzuwendenden Bußgeldkatalog keine Rechtsgrundlage gibt. Bereits bei der Bußgeldstelle abgegebene Führerscheine erhalten die Betroffenen zurück. Bei anstehenden Fahrverboten werden die Betroffenen schriftlich darüber informiert, dass von einem Fahrverbot abgesehen wird.
Die Bezahlfunktion der Online-Anhörung ist deaktiviert und ab Montag, 27. Juli 2020, wieder verfügbar. Für Anmerkungen zum Sachverhalt bei Verwarn- und Bußgeldern kann das Portal weiterhin genutzt werden.
Auch der Gemeindliche Vollzugsdienst kontrolliert und ahndet Verstöße wieder anhand der bis zum 27. April 2020 geltenden Rechtslage. Wer ab Montag, 20. Juli 2020, Post von der Bußgeldbehörde bekommt, kann demnach sichergehen, dass bei der Ahndung der alte Bußgeldkatalog angewendet wurde.
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