2G-Regel im Einzelhandel – Sachsen stellt neue Corona-Verordnung vor

2G-Regel im Einzelhandel - Sachsen stellt neue Corona-Verordnung vor
In Sachsen gelten beim Einkaufen in Zukunft strengere Regeln. Waren des täglichen Bedarfs zählen nicht dazu. // Foto: Pixabay

Sachsens Landesregierung hat am Dienstag über die neue Corona-Verordnung beraten, die nach dem 25. November in Kraft treten soll. Geplant ist eine 2G-Regel im Einzelhandel und eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Die Punkte im Einzelnen:

  • Einzelhandel: Ab nächster Woche dürfen Ladenbesitzer nur noch geimpfte und genesene Kunden einlassen. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr aus. Ausnahmen gelten für Waren des täglichen Bedarfs. In Drogerien, Supermärkten und Apotheken gilt die 2G-Regel nicht. Bau- und Gartenmärkte werden allerdings nicht zur Grundversorgung gezählt, hier gilt die 2G-Regel. Eine Ausnahme ist für Außenbereiche möglich.
  • Weihnachtsmärkte: Weihnachtsmärkte sollen im Freistaat stattfinden dürfen, die Entscheidung treffen die Städte selbst.  In den „Verweilbereichen“ (dort, wo gegessen und getrunken wird) gilt die 2G-Regel.
  • Testpflicht: Alle Unternehmen in Sachsen sind derzeit verpflichtet, dreimal in der Woche einen Corona-Test für Arbeitnehmer bereitzustellen. Für Beschäftigte in besonders gefährdeten Einrichtungen soll es nun eine Testpflicht geben – auch für Geimpfte und Genesene. Das Gleiche gilt für Besucher solcher Einrichtungen. Zu diesen Einrichtungen zählen Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen.
  • Betriebe: Zugang zu Betrieben in Sachsen, die einen Personenkontakt nicht ausschließen, soll in Zukunft nur noch Geimpften, Genesenen und Getesteten gewährt werden. Das sagte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) mit Bezug auf die kommenden Bundesregeln der Ampel-Koalition in Berlin. Ein Schnelltest gilt dabei 24 Stunden, ein PCR-Test für 48 Stunden. Die Regelung muss durch den Arbeitgeber kontrolliert werden. Wer sich weigere, habe keinen Anspruch auf Lohnausgleich, betonte Dulig. Zudem soll Homeofficepflicht gelten, sofern es keine zwingenden betriebsbedingten Gründe für die Anwesenheit gibt.
  • Schulen: Ab dem 22. November wird in Sachsens Schulen wieder drei Mal pro Woche getestet. Das teilte das Sächsische Kultusministerium am Dienstag mit. „Durch die dreimalige Testung in der Woche bekommen wir einen engmaschigen Überblick über das Infektionsgeschehen an jeder einzelnen Schule und können so schnell reagieren, um eine Ausbreitung vor Ort zu verhindern“, sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Er betonte, dass die Schulen offengehalten werden sollen.

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