Auch in der vergangenen Woche kontrollierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung.
Die meisten festgestellten Verstöße entfallen auch im Februar bisher auf den Öffentlichen Personennahverkehr. 36 der insgesamt 55 in diesem Monat bislang erfassten Verstöße betrafen die Missachtung der in Bus und Bahn geltenden 3G-Regelung (32 Verstöße) sowie der Maskenpflicht (vier Verstöße). Allgemein lässt sich feststellen, dass der ganz überwiegende Teil der Fahrgäste die Regeln beachtet. Die wenigen Ausnahmen, die dies jedoch nicht tun, treten dafür oftmals aggressiv und ohne Einsicht auf.
13 Personen stellten die Beschäftigten des Ordnungsamtes fest, die beim Einkaufen keine oder eine falsche Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Weitere vier Verstöße betrafen u. a. die 2G-Regelung im Einzelhandel.
Oft werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragt, welche infektionsschutzrechtlichen Regelungen aktuell gelten. Hier ist aufgrund der sich häufig ändernden Vorschriften eine gewisse Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern wahrzunehmen.
Darüber hinaus wurden zwei Quarantäneverstöße erfasst und zur weiteren Bearbeitung an das Gesundheitsamt weitergegeben.
Kontrollbilanz im Januar
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellten im Rahmen ihrer Kontrollen im Januar insgesamt 213 Verstöße gegen die geltenden infektionsschutzrechtlichen Regelungen fest.
Die meisten festgestellten Verstöße gab es im ÖPNV. Insgesamt 54 Verstöße wurden in den Bussen und Bahnen des Dresdner Liniennetzes registriert, was einem Anteil von etwas mehr als 70 Prozent aller im Januar erfassten Verstöße entspricht. Mit Abstand am häufigsten wurde hier gegen die 3G-Nachweispflicht verstoßen. In 133 Fällen konnten Fahrgäste keinen entsprechenden Nachweis erbringen. 21 Fahrgäste trugen keine oder die falsche Mund-Nasenbedeckung. Die Zahl der im ÖPNV festgestellten Verstöße blieb im Vergleich zum Vormonat auf einem annähernd gleichen Niveau. Im Dezember 2021 gab es rund 150 Verstöße.
„Zudem wurden im Januar rund 3.440 Quarantänekontrollen durchgeführt und damit nochmals etwa 30 Prozent mehr als im Dezember,“ stellt der Erste Bürgermeister Detlef Sittel fest. Im Dezember 2021 gab es rund 2.600 Quarantänekontrollen. Im Januar wurden fünf Verstöße festgestellt und zur Prüfung einer Anzeige an das Gesundheitsamt weitergeleitet, im Dezember waren es insgesamt sieben Verstöße.
31 Verstöße gegen die Corona-Schutzbestimmungen stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Einzelhandel fest. Diese betrafen in erster Linie die Mund-Nasenschutzpflicht. Von den 16 im Zusammenhang mit gastronomischen Einrichtungen festgestellten Verstößen betrafen fünf die 2G-Nachweispflicht. In allen weiteren Fällen fehlte es insbesondere am Hygienekonzept und der Kontaktnachverfolgung. Darüber hinaus wurden im Januar sieben Verstöße gegen die AV Alkoholkonsum erfasst.
Im Rahmen der Corona-Kontrollen wurden seit Jahresbeginn bis einschließlich 27. Januar 2022 insgesamt rund 190 Verstöße erfasst.
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