Was Bauherren zur Sicherung von Kosten und Fertigstellungstermin tun können.
Die Corona-Pandemie hinterlässt auch an der Baubranche Spuren. Die Preise für Konstruktionsholz, Dämmstoffe oder Ziegel haben teils um über 100 Prozent angezogen, bei anderen Baumaterialien zeichnen sich ebenfalls Preissteigerungen und Lieferengpässe ab. Laut Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) haben Bauherren bei laufenden Projekten bisher wenig davon gespürt, dennoch sollten sie darauf eingestellt sein.
„Vielerorts können die Großen der Branche noch auf ihre Lagerbestände zurückgreifen“, erklärt Stange. „Kleine Firmen, die auf Sicht bestellen, geraten aber verstärkt unter Druck.“ Wenn ein Gewerk nicht weiterbauen könne, weil der Nachschub stoppt, habe das Auswirkungen auf das gesamte Projekt. „Der Bauablauf wird unterbrochen, auch bei nachfolgenden Gewerken kann es zu Verzögerungen kommen. So geraten der gesamte Zeitplan und der Fertigstellungstermin in Gefahr“, sagt Stange.
Materialalternativen nicht ungeprüft akzeptieren
Ein Indiz für drohende Verbraucherrisiken ist laut Stange beispielsweise, wenn das Unternehmen Material- oder Ausstattungsalternativen anbietet, um weiterbauen zu können. „Ersatzprodukte sollte der Bauherr unbedingt von einem unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einem Bauherrenberater des BSB, prüfen lassen. Er kann beurteilen, ob die Produkte für den geplanten Einsatz geeignet sind und die im Bauvertrag festgelegte Qualität einhalten.“
Im schlimmsten Fall drohen bei falsch oder schlecht eingesetzten Ersatzmaterialien Spätschäden, Wertminderungen des Hauses oder nicht vorhersehbare Wechselwirkungen, die teuer werden können. Stange warnt andererseits vor Panikmache, denn im Interesse des Baufortschritts ist auch Kompromissbereitschaft auf Bauherrenseite gefragt. „Mit Augenmaß und sachverständigem Rat lässt sich meist eine Lösung finden“, so Stange.
Preissteigerungen und Verzögerungen nicht unwidersprochen hinnehmen
Mittelfristig könnten Preiserhöhungen in der Beschaffung auch auf die Baupreise durchschlagen. Stange weist auf die Vertragspflicht der Bauunternehmen hin: „Ist der Bauvertrag geschlossen, dann sind die Preise fest vereinbart. Kostensteigerungen fallen hier alleine in das Risiko des Unternehmers.“ Wenn die Unternehmen dennoch zu Nachträgen auf die vereinbarten Kosten drängen, dann sollte ein Vertrauensanwalt hinzugezogen werden. Komplizierter wird es laut Stange bei Bauverzug durch Lieferschwierigkeiten: „Hier muss das Unternehmen darlegen, dass etwa die Überschreitung des Fertigstellungstermins unverschuldet geschehen ist.“
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