Die Quarantäneregeln für Dresden werden bis zum 12. September verlängert und um folgende Aspekte ergänzt:
Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind und sich somit nicht in Quarantäne begeben müssen, sollen für die Dauer von 14 Tagen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person ein Selbstmonitoring durchführen. Besonders ist auf eine erhöhte Körpertemperatur oder Husten zu achten. Treten Symptome auf, sollte schnellstmöglich eine Testung durchgeführt und der Hausarzt konsultiert werden. Eine Kontaktreduzierung für die Dauer von 14 Tagen wird ebenfalls empfohlen.
Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, zwischen Tag sieben und zehn nach dem letzten Kontakt zum Quellfall bzw. nach der festgestellten Infektion beim Quellfall, eine PCR-Testung durchführen zu lassen. Zu diesem Zwecke darf die Quarantäne unterbrochen werden. Die Testung kann in einem Testzentrum mit PCR-Angebot kostenfrei in Anspruch genommen werden, sofern das Schreiben des Gesundheitsamtes vorgelegt wird.
Darüber hinaus besteht die Empfehlung zur Testung mittels PCR-Test bei allen Kontaktpersonen vor dem Ende der Quarantäne. Positiv getesteten Personen wird weiterhin die Testung mittels Antigenschnelltest (kein Selbsttest) empfohlen. Diese Testungen können bei Vorlage des Schreibens vom Gesundheitsamt ebenfalls kostenfrei in einem Testzentrum in Anspruch genommen werden. Im Einzelfalle kann das Gesundheitsamt eine solche Testung auch anordnen.
Die Allgemeinverfügung können Sie unter www.dresden.de/corona und im Schaukasten im Eingangsbereich des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19 nachlesen.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Corona-Regeln.
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