Kitabeiträge sollen weiter steigen

Kitabeiträge sollen weiter steigen
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Die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden will dem Stadtrat einen neuen Vorschlag zur Festlegung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung unterbreiten.

Einen entsprechenden Antrag hat der Oberbürgermeister dem Ältestenrat am 1. November 2021 vorgelegt. Der Ergänzungsantrag ist zur ersten Lesung im Jugendhilfeausschuss am 2. Dezember 2021 eingeplant.

Mit dem neuen Vorschlag soll ab dem 1. September 2022 eine neue Elternbeitragssatzung in Kraft treten, nach der die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Dresden auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten aller Dresdner Kitas und Horte angepasst werden. Seit dem 1. September 2019 hat der Stadtrat keine Entscheidung über eine neue Festlegung der Beiträge getroffen. Aufgrund dessen wurden die Elternbeiträge letztmalig zum 1. September 2018 erhöht, und zwar auf der Grundlage der Personal- und Sachkosten von 2016. Mit dem Vorschlag der Verwaltung sollen die Bemessungssätze für die Betreuung in Krippen/Kindertagespflege auf 20 Prozent, in Kindergärten auf 25 Prozent, in Horten auf 30 Prozent und in Horten an Förderschulen auf 25 Prozent festgelegt werden. Auf der Grundlage der veröffentlichten Personal- und Sachkosten (Betriebskosten) des Jahres 2021 steigen die Elternbeiträge ab dem 1. September 2022 damit für einen Krippenplatz von 216,49 Euro auf 261,85 Euro, für einen Kindergartenplatz von 155,92 Euro auf 156,37 Euro, für einen Hortplatz von 86,79 Euro auf 100,69 Euro und für einen Hortplatz an Förderschulen von 115,19 Euro auf 125,36 Euro.

Mit ihrem Vorschlag schöpft die Verwaltung nicht den möglichen gesetzlichen Rahmen zur Festlegung von Elternbeiträgen voll aus. Laut Gesetzgeber dürfen die ungekürzten Elternbeiträge bei Krippen mindestens 15 und höchstens 23 Prozent, bei Kindergärten für die Zeit vor dem Schulvorbereitungsjahr mindestens 15 und höchstens 30 Prozent, bei Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horten höchstens 30 Prozent betragen. Für den Besuch eines Hortes an Förderschulen dürfen die ungekürzten Elternbeiträge höchstens 25 Prozent der bekannt gemachten Betriebskosten betragen. Die Differenz zwischen erzielbaren und tatsächlich festgelegten Elternbeiträgen beträgt rund 8,1 Millionen Euro, die ab dem Jahr 2023 im städtischen Haushalt ausgeglichen werden müssen.

Die Verwaltung schlägt ferner vor, die Festsetzung der Elternbeiträge automatisch auf Grundlage der veröffentlichten Betriebskosten des Vorjahres vorzunehmen, wodurch jährlich eine moderate und kontinuierliche Anpassung der Elternbeiträge an die Personal- und Sachkosten möglich wäre.

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