Das ändert sich mit der neuen Corona-Verordnung

Das ändert sich mit der neuen Corona-Verordnung
Im Einzelhandel gilt weiterhin die 2G-Regel. // Foto: Pixabay

Nach den Beratungen von Bund und Ländern gelten auch in Sachsen neue Corona-Regeln.

Um die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus zu verlangsamen, einigte sich Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag unter anderem auf Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, die Schließung von Clubs und Diskotheken und auf leere Ränge bei Großveranstaltungen.

In Sachsen gelten bereits strengere Corona-Schutzmaßnahmen als in anderen Bundesländern. Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars und Clubs sind geschlossen, alle Veranstaltungen abgesagt, die Öffnungszeiten für die Gastronomie eingeschränkt. Die aktuelle Verordnung gilt bis einschließlich 9. Januar.

Am 7. Januar soll bei einer weiteren Bund-Länder-Runde Bilanz gezogen werden. Für Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) kommt das zu spät. Zwar begrüßte er die schärferen Kontaktregeln für Geimpfte und Genesene grundsätzlich. Er kritisierte aber, dass die Länder nach wie vor nicht den „kompletten Instrumentenkasten“ zur Verfügung hätten.

Kontaktbeschränkungen

Treffen, an denen mindestens eine Person ohne Impf- oder Genesenennachweis beteiligt ist, bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person aus einem anderen Haushalt begrenzt – dabei werden Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht mitgezählt.

Für Ungeimpfte gibt es außerdem eine Ausgangsbeschränkung: In Landkreisen mit einer Inzidenz über 1.000 dürfen ungeimpfte Personen ihre Wohnung zwischen 22 und 6 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen, zum Beispiel für die Arbeit, den Arztbesuch oder die Pflege von Angehörigen.

Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen gibt es eine Teilnehmerbegrenzung auf 20 Personen. Es wird jedoch dringend empfohlen, dass sich alle Beteiligten zuvor testen. Ab 28. Dezember sind nur noch maximal zehn Personen erlaubt – nicht mitgezählt werden Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Einzelhandel

Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Zugang haben aber weiterhin nur Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte haben nur noch Zugang zu Geschäften der Grundversorgung.

Körpernahe Dienstleistungen

Auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik oder Nagelpflege bleiben untersagt. Nur Friseure dürfen weiterhin für Geimpfte und Genesene öffnen.

Kultur und Freizeiteinrichtungen

Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Museen, und Theater bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte und Messen bleiben weiterhin untersagt. Das gilt auch für Clubs, Bars und Diskotheken. Auch Bäder und Saunen bleiben geschlossen, wenn sie nicht der medizinischen Versorgung dienen. Offen sind nur Bibliotheken und die Außenbereiche von Zoos. Der Skibetrieb bleibt ebenfalls untersagt.

Auch touristische Übernachtungen sind untersagt, erlaubt sind nur Dienstreisen und Übernachtungen aus „sozialen Zwecken“ – etwa für den Besuch von Verwandten.

Alle Großveranstaltungen in Sachsen sind abgesagt. Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen finden in Zukunft ohne Publikum statt.

Gastronomie

Für die Gastronomie wird eine Hotspot-Regelung eingeführt: Ab einer Inzidenz über 1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt müssen die Gastronomie-Betriebe schließen. Betroffen wäre aktuell nur der Landkreis Meißen.

In den anderen Regionen können die Restaurants für Geimpfte und Genesene sowie mit eingeschränkten Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr öffnen. Der Ausschank und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten.

Schulen und Kindertagesstätten

Der Schulbetrieb wird unter strikten Hygieneregeln bis zu den regulären Ferien ab dem 23. Dezember aufrechterhalten. Das hat die Regierung in der Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. „Das aufgebaute System hat sich bisher bewährt. Wir müssen aber das Infektionsgeschehen weiter im Blick behalten und gegebenenfalls nachjustieren, wenn nötig“ so Kultusminister Christian Piwarz.

Kinder und Jugendliche werden dreimal die Woche auf das Coronavirus getestet. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in allen Schulen im Schulgebäude und auf dem -gelände, ab Klasse 5 auch im Unterricht.

Die Kitas bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb – die Kinder werden in festen Gruppen betreut.

Weihnachten und Silvester

Für die Weihnachtsfeiertage sind keine besonderen Kontaktbeschränkungen vorgesehen – es bleibt bei den Regeln für Ungeimpfte. An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden und auch nicht abgebrannt werden.

Versammlungen

Versammlungen sind generell nur noch ortsfest und mit maximal zehn Teilnehmern erlaubt. Kirchen dürfen unter Einhaltung der 3G-Regel öffnen.

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