Zoll E-Liquid
Polizeibericht

Zoll schnappt E-Liquid-Transport

Seit 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Substanzen für die Verwendung von E-Zigaretten der Tabaksteuer und somit auch E-Liquid. Die Freimenge bei der Einfuhr für den persönlichen Ge- und Verbrauch beträgt einen Liter, jedoch höchstens 10