Folgende Situation: Sie lernen neue Freunde kennen und machen gemeinsam einen Ausflug. Ein geselliger Tag in Tschechien. Alles ist gut. Auf der Rückfahrt werden Sie dann aber von der Polizei angehalten, ein Drogenhund schnüffelt in Ihrem Wagen herum. Und die Beamten finden Crystal Meth. Ihre Freunde, von denen einer die Päckchen in Ihrem Verbandkasten versteckt haben muss, behaupten, mit der Sache nichts zu tun zu haben.
Es kommt zur Anzeige gegen Sie und im Prozess sieht es dann nicht gut aus. Keiner der anderen ändert seine Aussage, was schließlich dazu führt, dass Sie des Schmuggelns von illegalen Drogen für schuldig befunden werden. Eine Haftstrafe droht.
Was für ein Alptraum, der für einen unserer Mandanten kürzlich Wirklichkeit wurde. Da wir absolut von seiner Unschuld überzeugt waren, wollten wir nicht locker lassen, auch ohne neue Beweise gingen wir in die Berufung.
Und tatsächlich: Einer seiner Freunde konnte doch dazu gebracht werden, seine Aussage zu korrigieren. Er wusste, wer die Droge versteckt hatte, es nagte an seinem Gewissen, dass unser Mandant dafür büßen sollte. Der Schmuggel-Vorwurf war damit vom Tisch, am Tatbestand der Beihilfe wollte das Gericht leider nicht rütteln. Mit den paar Tagen Sozialarbeit erklärte sich unser Mandant jedoch einverstanden.
Eine Haftstrafe wiegt schwer, und eine Vorstrafe klebt lang an einem. Deshalb gilt besonders im Strafrecht: Nie zu früh aufgeben! Wir sind gern für Sie da. Herzlichst, Ihr Rechtsanwalt, Gerhard Rahn, Fachanwalt für Strafrecht, Sozialrecht und Insolvenzrecht.
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