Corona: Lockdown bis 14. Februar verlängert

Seit Beginn der Corona-Pandemie gilt eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. // Foto: VVO/Archiv

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Dienstag auf mehr Homeoffice, bessere Masken und weniger Verkehr. Schulen und Kitas bleiben weiterhin geschlossen.

Der bis Ende Januar geltende Lockdown wird wegen der weiter hoher Infektions- und Todeszahlen bis zum 14. Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag beschlossen. Zugleich vereinbarten sie, die Maskenpflicht zu verschärfen. So müssen künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken sind dann nicht mehr zugelassen.

Unternehmen sollen Homeoffice ermöglichen

Bund und Länder wollen außerdem einen weitgehenden Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Homeoffice einführen. In Zukunft müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, wenn es die Tätigkeiten zulassen. Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen. Durch mehr Homeoffice würden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert, so die Argumentation. Die Regelung gilt vorerst bis zum 15. März.

Schulen bleiben bis Mitte Februar geschlossen

Vereinbart wurde, dass auch Schulen bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben beziehungsweise die Präsenzpflicht ausgesetzt ist. Dies soll restriktiv umgesetzt werden. In Kitas soll analog verfahren werden.

Im Freistaat Sachsen sind Schulen momentan für Abschlussklassen geöffnet, Schülerinnen und Schüler können sich kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen. Was die neuen Beschlüsse für Sachsen bedeuten, wird voraussichtlich am Mittwoch bekanntgegeben.

Restaurants und Bars bleiben geschlossen

Mit dem Beschluss bleiben Restaurants und Bars, Theater und Opernhäuser sowie weite Teile des Einzelhandels weiter geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin für Supermärkte und Drogeriemärkte. Der Bund sagte zu, seine Überbrückungshilfe 3 zu verbessern. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden. Auch will der Bund die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.

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