Der Corona-Lockdown soll wohl bis zum 28. März verlängert werden – aber nicht in allen Bereichen. Was wir bisher wissen:
Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen sollen gelockert werden. „Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.“ Noch unklar ist, ob ab 50 oder ab 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sich auch wieder der eigene und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen treffen dürfen.
Einzelhandel
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen einheitlich in allen Bundesländern als Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten und ab 8. März wieder öffnen dürfen. Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte und eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter.
Körpernahe Dienstleistungen
Ab 8. März sollen die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen dürfen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
Weitere Öffnungsschritte sollen vom Infektionsgeschehen abhängig gemacht werden. Der Handel soll mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern wie bisher geplant erst ab einer „stabilen“ Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen öffnen. Noch ist aber nicht geklärt, ob es zu früheren Öffnungen kommen kann mit Blick auf „sogenannte „Click and meet“-Angebote, wobei eine Kundin oder ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen festen Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.
Kultur & Freizeit
Ebenso von der 35er-Inzidenz abhängig ist die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten und „kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen“. Wie beim Handel kann es aber in diesen Bereichen auch schon in Kürze eine Teil-Öffnung geben, die Inzidenzwerte hierfür sind aber noch mit „xx“ versehen, also Teil der Verhandlungen.
So könnte die Öffnung von Museen, Galerien, Zoos und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung und Angaben zur Kontaktnachverfolgung möglich sein; zudem könnte es frühere Lockerungen für Sport in Gruppen „von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen“ geben.
Gastronomie
Erst wenn die Neuinfektionen weitere zwei Wochen stabil unter einer 7-Tage-Inzidenz von 35 bleiben, soll es zu weiteren größeren Öffnungsschritten kommen: die Öffnung der Außengastronomie; die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos und kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich.
Mehrere Bundesländer pochen aber auf eine Öffnung der Außengastronomie zum 1. April. In dem Papier ist wie beim Handel auch hier ein Weg für eine frühere Öffnung eingebaut.
„Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich“, heißt es in der Vorlage.
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