Das Dresdner Ordnungsamt kontrolliert täglich mit bis zu 25 Teams die Einhaltung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Regelungen. Die Kontrollen werden von der Polizei unterstützt und finden teilweise in Zivil statt.
Zu den aktuellen Aufgabenschwerpunkten zählt die Umsetzung von 2G-Regelungen in Einrichtungen wie Gastronomie und Einzelhandel, die Kontrolle der FFP2-Maskenpflicht sowie der 3G-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr und die Kontrolle der Quarantäne von Infizierten und Kontaktpersonen in deren Hausstand sowie von reiserückkehrenden Personen. Im November 2021 haben die Beschäftigten des Ordnungsamtes rund 2.770 Kontrollen im Zusammenhang mit den Corona-Schutz-Vorschriften durchgeführt. Dabei stellten sie 285 Verstöße fest und brachten sie zur Anzeige.
2G-Kontrollen in der Gastronomie
Vom 8. November bis einschließlich 2. Dezember 2021 gab es mehr als 380 Kontrollen zur Umsetzung der 2G-Regelungen in gastronomischen Einrichtungen. Rund 15 Prozent der Kontrollen wurden in Zivil durchgeführt. Bei rund 40 Prozent der Kontrollen unterstützen Beamte der Polizei. Aus den Kontrollen gastronomischer Einrichtungen resultierten angezeigte 110 Verstöße. Ganz überwiegend waren die erforderlichen Hygienekonzepte und die Kontaktdatenerfassung mangelhaft oder fehlten vollständig. Bei den durchgeführten Nachkontrollen hatten schätzungsweise zwei Drittel der Betreiber die zuvor beanstandeten Mängel behoben.
2G-Kontrollen im Einzelhandel
Die Umsetzung der 2G-Regeln im Einzelhandel kontrollierten die Beschäftigten des Ordnungsamtes vom 22. November bis einschließlich 2. Dezember 2021 in mehr als 360 Fällen. Bei drei Viertel der Kontrollen unterstützten Polizeibeamte. Die Kontrollteams brachten in diesem Zeitraum 25 Verstöße zur Anzeige, wobei lediglich in einem Fall ein 2G-Regel-Verstoß vorlag. Die weiteren festgestellten Verstöße betrafen fast ausschließlich die Maskenpflicht. Nach bisheriger Einschätzung werden die 2G-Regeln im Einzelhandel überwiegend umgesetzt. Bei der Maskenpflicht trifft das nicht zu.
3G-Kontrollen im ÖPNV
Seit Mittwoch, 24. November 2021, dürfen nur noch Personen öffentliche Verkehrsmittel nutzen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Unterstützt von Polizeibeamten kontrollierten die Beschäftigten des Ordnungsamtes vom 24. November bis zum 1. Dezember 2021 in rund 150 Bussen und Bahnen. Dabei forderten sie schätzungsweise mehr als 1000 Fahrgäste auf, ihren 3G-Nachweis vorzuzeigen. In mehr als 60 Fällen konnten Personen den erforderlichen Nachweis nicht erbringen. Die Verstöße wurden angezeigt. Die Regelgeldbuße für einen fehlenden 3G-Nachweis im ÖPNV beträgt 150 Euro. Zusätzlich wurden 20 Verstöße gegen die geltenden Regelungen zur Maskenpflicht in Bus und Bahn festgestellt und angezeigt.
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