So geht es mit der Waldschlößchenbrücke weiter

Das Urteil zur Waldschlößchenbrücke geht weiter. Foto: PR
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Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht fest. Die Errichtung der Waldschlößchenbrücke war rechtswidrig. Bei der Brücke handelt es sich somit um einen Schwarzbau. Doch was bedeutet diese Entscheidung? (Az.: 9 C 3.16).

Demnächst muss die Landesdirektion neue Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen. Auch eine FFH-Prüfung (Flora-, Fauna-,Habit-) sowie eine Artenschutzprüfung müssen nachträglich durchgeführt werden. Fest steht auch: Zwar war der Bau der Brücke rechtswidrig. Die weitere Nutzung der Brücke war jedoch nie Gegenstand des Verfahrens.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat uns auferlegt, eine nachträgliche Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) und eine artenschutzrechtliche Prüfung zur Waldschlößchenbrücke durchzuführen. Die Landeshauptstadt Dresden wird alles daransetzen, diese beiden Verfahren so rasch wie möglich nachzuholen, um damit die vom Gericht festgestellten Mängel im Planfeststellungsverfahren der Landesdirektion Sachsen auszuräumen“, sagt Raoul Schmidt-Lamontain (39), Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Dresden.

Die komplette offizielle Pressemitteilung gibt es hier zum nachlesen.

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