Kunst auf der Haut

Was auf die Haut gebracht wird, ist dem eigenen individuellen Geschmack überlassen. Fotos: Constantin INK
Was auf die Haut gebracht wird, ist dem eigenen individuellen Geschmack überlassen. Fotos: Constantin INK

Mittlerweile gehören sie zum Alltag: Tattoos. Es gibt sie nicht nur in allen Farben und Formen, sondern auch in jeglichen Berufsfeldern.

Kein Verbot vom Arbeitgeber

Tätowierungen hatten ursprünglich im Westen das Stigma des Matrosen oder Sträflings. Spätestens seit den 1990er Jahren erfreuen sie sich aber größerer Beliebtheit.
Was vorwiegend als Ausdruck einer Jugendkultur begann, die auch Piercing und Branding umfasst, ist heute in breiten Gesellschaftsschichten anzutreffen. Zahlreiche Prominente, die sich öffentlich mit Tätowierungen zeigten, trugen zu der wachsenden Akzeptanz bei.
Denn wie auch im Job gilt hier: Tätowierungen und Piercings sind Privatsache, die grundsätzlich dem Persönlichkeitsrecht unterliegen. Damit darf diese Form des Körperschmucks vom Arbeitgeber nicht verboten werden, in manchen Bereichen sind sie allerdings nicht erwünscht. (fs)

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