Dresden: Sparplan für neuen Doppelhaushalt

Euro-Münzen sind gestapelt. Foto: Oliver Berg/Archiv
Foto: Oliver Berg/Archiv

OB Hilbert hat dem Stadtrat einen Vorschlag zu den geplanten Kürzungen im neuen Doppelhaushalt vorgelegt. 

Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat eine Vorlage zur Umsetzung des Haushaltsbeschlusses 2021/2022 vom 17. Dezember 2020 zur Beratung in den Gremienlauf gegeben, welche die vom Stadtrat beauftragte Reduktion von Finanzansätzen in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 von insgesamt 77 Millionen Euro untersetzt. Dabei sollen nach dem Willen des Stadtrates in den kommenden Jahren 46 Millionen Euro im investiven Bereich sowie weitere 31 Millionen Euro im konsumtiven Bereich eingespart werden.

Diese Kürzungen waren notwendig geworden, um den für den im Dezember 2020 beschlossen Haushalt 2021/2022 notwendigen Haushaltsausgleich des Haushaltes herstellen zu können. Die nunmehr vorgelegten Vorschläge der Verwaltung umfassen Kürzungen in allen Geschäftsbereichen der Landeshauptstadt Dresden bis hin zu den Eigenbetrieben. Angesichts der ohnehin bereits erfolgten Reduzierungen der Ansätze im Verwaltungsentwurf gegenüber den Vorjahren, u. a. aufgrund der sich abzeichnenden, Corona-bedingten Steuereinnahmerückgänge der kommenden Jahre, stellen diese Kürzungen nun weitere deutliche Einschnitte dar. Der fehlende Spielraum im Haushalt führt nunmehr dazu, dass mit den aufgezeigten Kürzungsvorschlägen teilweise die eigentlich beabsichtigten politischen Schwerpunktsetzungen des Haushaltsbeschlusses konterkariert werden müssen, um das notwendige Einsparungsvolumen überhaupt erreichen zu können.  

Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames: „Die Verwaltung hat die vom Stadtrat aufgegebene Kürzung der Haushaltsansätze um 77 Millionen Euro so schnell wie möglich, aber auch so sorgfältig wie nötig geprüft und nun einen Beschlussvorschlag vorgelegt. Dabei wird einmal mehr deutlich, dass der Stadtratsbeschluss zum Haushalt 2021/2022 unausgewogen ist und an finanzpolitischer Schlagseite leidet. In diesem und im nächsten Jahr soll Geld ausgegeben werden, das dann in den Folgejahren einzusparen sein wird. Das wird uns über lange Zeit beschäftigen. Ich erwarte, dass der Stadtrat sich an seinen selbst gefassten Beschluss hält und Einsparungen beschließt. Wir als Verwaltung können nur Vorschläge machen.“

Dresden hatte Ende Januar die Haushaltssatzung sowie alle erforderlichen Anlagen und Dokumente der Landesdirektion Sachsen zur Prüfung vorgelegt. Erst nach Feststellung der Rechtmäßigkeit des Haushaltes durch die Behörde kann selbiger – nach einer erneuten öffentlichen Auslegung – zum Vollzug freigegeben werden. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung, die lediglich das Eingehen unaufschiebbarer Verpflichtungen und die Weiterführung bereits begonnener Investitionen gestattet.

1 Trackback / Pingback

  1. Stadtverwaltung will historische Gräber auf Friedhöfen erhalten - DAWO! - Dresden am Wochenende

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.