Obstruktive Schlafapnoe: Die unterschätzte Volkskrankheit mit kann gravierende Folgen haben.
Viele Paare kennen das. Kaum hat man sich hingelegt, geht es oft schon los: Ein erstes Schnaufen, Röcheln oder Schnorcheln kommt von der anderen Bettseite, das sich schlimmstenfalls zu einem geradezu ohrenbetäubenden Lärm steigert. Die Nachtruhe ist dahin. Wenn der Partner schnarcht, bleibt der eigene Schlaf auf der Strecke. Hört man aber neben der nächtlichen Sägerei zusätzlich noch deutliche Atemaussetzer, ist vor allem auch Anlass zur Sorge gegeben. Denn lautes Schnarchen und Tagesmüdigkeit können Hinweise auf eine Obstruktive Schlafapnoe (OSA) sein.
Die Erkrankung betrifft schätzungsweise rund 20 Millionen Menschen in Deutschland und ist doch kaum bekannt. Hierbei verschließen sich die oberen Atemwege, weil der Zungenmuskel und die benachbarten Bereiche erschlaffen. Der Atem setzt aus und der Sauerstoffgehalt im Blut V sinkt und löst immer wieder kurze Weckreaktionen aus, die zu einem nicht erholsamen Schlaf führen. Das kann gravierende Folgen haben. So kämpfen Betroffene mit Tagesmüdigkeit, Kopfschmerzen, Gereiztheit oder Potenzproblemen.
„Eine obstruktive Schlafapnoe kann außerdem Langzeitfolgen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes und Depressionen nach sich ziehen“, erklärt Prof. Dr. Heiser vom Klinikum rechts der Isar in München. Standardtherapie ist die Behandlung mit einer sogenannten CPAP-Maske, welche die Atemwege durch leichten Überdruck offenhält. „Viele Patienten klagen jedoch über Nebenwirkungen wie Mundtrockenheit, eine gereizte oder verstopfte Nase sowie Druckstellen. Dann kann als Alternativmethode ein Zungenschrittmacher eingesetzt werden“, so der Mediziner. Der Inspire Zungenschrittmacher etwa funktioniert auf Knopfdruck und arbeitet im Einklang mit dem natürlichen Atemrhythmus, der während des Schlafs kontinuierlich gemessen wird.
Durch eine milde Stimulation werden die Atemwege offengehalten und der Schlaf unterstützt. Dies geschieht so sanft, dass es die Betroffenen nicht stört und sie morgens erholt aufwachen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn eine mittlere bis schwere obstruktive Schlafapnoe vorliegt, kein starkes Übergewicht besteht und die CPAP-Maske nicht ausreichend wirkt.
DJD
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