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Corona: Diese Regeln gelten in Sachsen

Die aktuelle Corona-Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 30. November. Wann muss ein Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden? in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Bahnen, Taxis & an Haltestellen) in Supermärkten, Geschäften und auf deren Parkplätzen in Fußgängerzonen in

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Corona: Ausweitung der Maskenpflicht

Sachsens Regierung hat am Dienstag über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) erklärte auf einer Online-Pressekonferenz, dass man die Runde der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin in der nächsten Woche abwarten

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Corona-Schnelltests: Testkonzept online abrufbar

Nach der geltenden Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums können medizinische Einrichtungen sogenannte PoC-Antigen-Tests als Schnelltests beziehen. Voraussetzung dafür ist ein vom Gesundheitsamt bestätigtes Testkonzept. Dieses Testkonzept ist auf www.dresden.de/corona als online ausfüllbares Dokument abrufbar. Ein Testkonzept ist