RA Gerhard Rahn Foto: PR
Ratgeber

Hilfe, ein Strafbefehl!

Keine Furcht, Strafbefehle sind lediglich Angebote der Justiz, denen sich widersprechen lässt. Ein Beispiel: Ralf K. bat uns schockiert um Rechtsberatung. Der ehemalige Arbeitslose hatte sich 2004 mithilfe einer Förderung selbstständig gemacht, seitdem erledigt er