
Heizkosten bei Mieterwechsel: Das müssen Mieter und Vermieter in Dresden wissen
Bei einem Mieterwechsel während der Abrechnungsperiode muss der Vermieter keine Zwischenabrechnung erstellen. Stattdessen müssen am Ende der zwölfmonatigen Abrechnungsperiode die für die Wohnung angefallenen Heizkosten anteilig auf den aus- und einziehenden Mieter aufgeteilt werden. Nach [mehr]