Ein Anfang August von der Stadt verhängtes Verbot von Feuerwerk, Lagerfeuer und öffentlichem Grillen geht am Freitag zu Ende. Auch die Sperrung des Waldes wird aufgehoben. Das teilte die Stadt am Mittwoch mit. Die Waldbrandsituation
Sobald das Wetter es zulässt, wird auf Balkonien, in Parks und Gärten die Grillzeit eingeläutet. Deutsche bereiten ihr Essen mit großer Vorliebe draußen auf dem offenen Feuer zu: Laut Statista grillen 97 Prozent gern, knapp
Wegen der weiter anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Brandgefahr erlässt die Landeshauptstadt Dresden eine Allgemeinverfügung „Feuerwerksverbot und Nutzungsverbot Grill- und Lagerfeuerstellen“. Das Verbot tritt am 2. August in Kraft und gilt bis einschließlich
Ab 2. August ist es in Dresden zeitlich befristet verboten, Feuerwerke zu zünden. Auch öffentliche Feuerstellen und Grillplätze sind dann tabu. Wie wichtig dieses Verbot ist, zeigte nicht zuletzt der Brand einer Wiese in Übigau
Wir geben Ihnen fünf Tipps, damit das Brutzeln auch tatsächlich zum genussvollen Spaß wird. Für die meisten Menschen zählt das Grillen zu den unverzichtbaren Vergnügungen des Sommers. Dabei kann allerdings auch einiges schiefgehen. Mit diesen
Was es beim Gasgrill zu beachten gilt. as Wetter wird schöner und obwohl derzeit vieles nicht so ist wie immer: In diesen Tagen wird vielerorts auf den Terrassen und in den Gärten die Grillsaison eröffnet.
Das Grillen zählt zu den großen Leidenschaften der Deutschen in der warmen Jahreszeit. Egal ob Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill, die Grundkonstellation ist meist dieselbe: Der Grillmeister steht am Rost, die anderen Gäste harren am Tisch
Dresden. Die Sonne scheint und auch die Temperaturen auf dem Balkon sind angenehm – da lacht das Herz des Grillmeisters und schon ist der Rost angeschmissen. Bei einem netten Bierchen mit Freunden grillt und schwatzt
Kaum scheint die Sonne wieder kräftiger und länger, heizen die Grillfreunde wieder in der Freiluftküche an. „Schnell kann der Genuss von Bratwurst und Steak zum Ärgernis werden. Nämlich dann, wenn der Nachbar vom Rauch gestört